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IP-Newsletter | Winter 2013/14 |
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PATENTE |
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Einschränkende Klauseln in exklusiven Patentlizenzvereinbarungen müssen beim KIPO eingetragen werden |
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Mikyung CHOE, Tae Min KIM |
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Exklusive Patentlizenzen können manchmal mit gewissen einschränkenden Klauseln einhergehen (z.B. hinsichtlich Verkaufsterritorium, Dauer der Exklusivität, Herstellungsort oder Produkten). Damit diese Klauseln unter koreanischem Patentrecht durchsetzbar sind, müssen sie allerdings beim Koreanischen Amt für geistiges Eigentum (KIPO) eingetragen werden. |
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Anders ausgedrückt kann der Patentinhaber keine Durchsetzung mittels Patentverletzungsklage erreichen, wenn ein exklusiver Lizenznehmer gegen eine nicht eingetragene Einschränkung verstößt. Der Patentinhaber kann sich dann allenfalls auf rechtliche Mittel aufgrund Vertragsverletzung berufen. Insbesondere strafrechtliche Sanktionen oder Verfügungen stehen bei Vertragsverletzungen häufig nicht in gleichem Maße zur Verfügung. |
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Der Oberste Gerichtshof bestätigte diesen Grundsatz kürzlich in einem Verletzungsverfahren gegen einen exklusiven Lizenznehmer. In diesem Verfahren waren zwar die exklusive Lizenz und mehrere einschränkende Klauseln beim KIPO registriert (z.B. hinsichtlich Dauer und Gebiet der Exklusivität sowie hinsichtlich der Rechte zu Herstellung, Verkauf, Verkaufsangebot, Vermietung und Import der von der Lizenz betroffenen Produkte). Der Patentinhaber hatte es jedoch versäumt zu registrieren, dass der exklusive Lizenznehmer das Patent nicht ohne vorherige Genehmigung des Patentinhabers benutzen darf. Später erstattete der Patentinhaber Strafanzeige gegen den exklusiven Lizenznehmer, da das Patentgesetz verletzt sei, weil der Lizenznehmer das Patent ohne vorherige Genehmigung des Patentinhabers benutzt habe. Da das Erfordernis der vorherigen Genehmigung des Patentinhabers nicht beim KIPO registriert war, befand der Oberste Gerichtshof, dass die einschränkende Klausel keine Wirkung unter koreanischem Patentrecht entfalte (Artikel 101 Absatz 1) und somit keine Patentverletzung vorliege. |
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Diese Entscheidung hat die Bedeutung ordnungsgemäßer Eintragung einschränkender Klauseln gegenüber exklusiven Lizenznehmern als Voraussetzung ihrer Wirksamkeit unter koreanischem Patentrecht verfestigt.1 Daher empfehlen wir, alle eintragungsfähigen Einschränkungen gegenüber einem exklusiven Lizenznehmer vorsichtig beim KIPO registrieren zu lassen, so dass der Patentinhaber bei einem Verstoß des Lizenznehmers gegen eine einschränkende Klausel die Option erhält, eine Patentverletzungsklage zu erheben. |
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1 Bitte beachten Sie, dass manche einschränkende Klauseln möglicherweise nicht beim KIPO eingetragen werden können. Es gibt keine veröffentlichten Richtlinien dazu, welche Klauseln nicht eintragungsfähig sind. Aber grundsätzlich sind Klauseln, die nicht im Einklang mit den Rechten und Pflichten des Patentrechts stehen, nicht eintragungsfähig. |
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