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MARKEN, DESIGN & UNLAUTERER WETTBEWERB | ||||||||||||
Minimalistische Designs mittels Designregistrierung schützbar | ||||||||||||
Sung-Nam KIM, Angela KIM | ||||||||||||
Das koreanische Amt für geistiges Eigentum (KIPO) änderte kürzlich seine Design-Prüfungsrichtlinien mit Wirkung seit 1. Januar 2017. Die beachtenswerteste Änderung ist eine deutliche Absenkung des Eigentümlichkeitsmaßstabs. Zuvor fanden es Prüfer oft leicht, eine Designanmeldung unter Zitierung irgendeines vorbekannten Formenschatzes zurückzuweisen, wenn das Design aus weithin bekannten Formen oder Mustern bestand, wie einfachen 2- oder 3-dimensionalen Formen. Als Ergebnis waren minimalistische Designs (die bewusst frei von überflüssigen Elementen waren) üblicherweise für nicht eintragungsfähig nach Designschutzgesetz gehalten und damit nicht schutzfähig. Doch nach den geänderten Richtlinien kann ein Produktdesign als eigentümlich angesehen werden, wenn es in einer Weise entworfen ist, die nie zuvor in dem maßgeblichen Warenbereich zu sehen war, auch wenn es nur aus einfachen Formen oder Mustern besteht. Außerdem verlangen die geänderten Richtlinien von dem Prüfer, dass er entsprechende Belege zitiert, wenn er eine Designanmeldung mangels Eigentümlichkeit zurückweist. Nur recht verbreitete Gestaltungsweisen oder offensichtliche Ausdrucksformen sind nach wie vor frei von diesem Nachweiserfordernis, zum Beispiel im Fall eines bekannten Fahrzeugdesigns für ein Spielzeugauto. Von dieser Änderung wird erwartet, dass deutlich mehr Designs eingetragen werden. |
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