KIM&CHANG
IP-Newsletter | Winter 2016/17
MARKEN, DESIGN & UNLAUTERER WETTBEWERB
Einführung strafrechtlicher Ahndung für Verkauf sklavischer Nachahmungen
Sung-Nam KIM, Angela KIM
Kürzlich wurde eine wichtige Änderung des Gesetzes zur Verhinderung unlauteren Wettbewerbs und zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (KUWG) bekannt gegeben, die zum 18. Juli 2017 in Kraft tritt. Nach der Änderung können Verletzer, die gegen die Vorschrift betreffend sklavische Nachahmungen des KUWG verstoßen, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu 30 Millionen Koreanische Won (etwa EUR 24.000) geahndet werden. Außerdem ermächtigt die Änderung das koreanische Amt für geistiges Eigentum (KIPO) und örtliche Behörden, auch ohne Anzeige durch einen Wettbewerber gegen mögliche Verstöße gegen die Vorschrift zu ermitteln.

Die Vorschrift betreffend sklavische Nachahmungen des KUWG verbietet den Verkauf, die Vermietung, Ausstellung zu Verkauf oder Vermietung sowie Import und Export eines Produktes, das das Aussehen des Produktes eines anderen nachahmt (z.B. Form, Muster, Farbe oder eine Kombination solcher Eigenschaften) als unlautere Wettbewerbshandlung, sofern a) das Imitat innerhalb von drei Jahren nach dem Tag der ersten Schöpfung des Originalprodukts verkauft, vermietet, zu Verkauf oder Vermietung ausgestellt, importiert oder exportiert worden ist, und b) das Erscheinungsbild des Produkts nicht gewöhnlich für entsprechende Güter ist.

Diese Vorschrift trat am 21. Juli 2004 in Kraft und spielt seither eine wichtige Rolle für den Schutz nicht eingetragener Produktdesigns in Korea, zumal das ursprüngliche Produktdesign weder berühmt noch herkunftsbezeichnender Natur sein muss (im Gegensatz zu anderen Anspruchsgrundlagen nach KUWG oder Markengesetz). Es gab bislang zahlreiche Gerichtsentscheidungen, die die Herstellung und den Verkauf sklavischer Nachahmungen effektiv stoppten, etwa im Zusammenhang mit Produktverpackungen, Textilien, Bettwäsche, Modeartikeln, wie Schuhen, Bekleidung und Sonnenbrillen, Elektrogeräten wie Ventilatoren und anderen Verbrauchergütern. Doch die Vorschrift ermöglichte bislang nur zivilrechtliche Schritte, welche in manchen Fällen nicht die nötige Abschreckung bewirkten und zudem einer Partei bedürfen, die einen kostenaufwändigen Zivilprozess durchführt.

Durch die Einführung strafrechtlicher Sanktionen für Verstöße gegen die Vorschrift betreffend sklavischer Nachahmungen macht es diese Änderung insbesondere für Marktneuankömmlinge weniger mühsam und kostengünstiger, ihre Rechte gegen billige Imitate ihrer Produkte durchzusetzen.
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