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IP-Newsletter | Winter 2016/17 |
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PATENTE |
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Jüngste Zahlen über Patentgerichtsentscheidungen reflektieren eine günstigere Position für Patentinhaber
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Yoon Ki KIM, Daniel KIM |
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Jüngste Zahlen zeigen, dass das koreanische Patentgericht sich bemüht, Patentrechte zu stärken. Das Patentgericht ist ein Berufungsgericht, das vom IPTAB (eine Spruch- und Beschwerdekammer für geistiges Eigentum) getroffene Entscheidungen überprüft. Das IPTAB ist ein erstinstanzlicher Spruchkörper in Bezug auf alle Angelegenheiten des geistigen Eigentums, außer für die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums. Das IPTAB behandelt unter anderem Nichtigkeitsverfahren und Beschwerden gegen die endgültige Zurückweisung von Patentanmeldungen. Das Patentgericht besitzt ausschließliche Zuständigkeit über Beschwerden gegen Entscheidungen des IPTAB. Ferner besitzt das Patentgericht seit dem 1. Januar 2016 ausschließliche Zuständigkeit über Berufungen gegen beim Landgericht eingereichte Patentverletzungsverfahren (Hauptsacheverfahren).
Jüngste Zahlen, die vom Patentgericht veröffentlicht wurden, legen nahe, dass die Zahl der für Patentanmelder/-inhaber günstigen Patentgerichtsentscheidungen in den letzten vier Jahren (2012-2015) stetig gestiegen ist. Die folgenden Tabellen zeigen die Zahlen für vom IPTAB und Patentgericht getroffene Entscheidungen über Beschwerden gegen endgültige Zurückweisungen und Nichtigkeitsverfahren.
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1.
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Beschwerden gegen endgültige Zurückweisungen
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(Einheit: Fälle, %)
Jahr |
IPTAB-Entscheidungen (die endgültige Zurückweisung des Prüfers wegen mangelnder Erfindungshöhe der beanspruchten Erfindung bestätigend) |
Patentgerichtsentscheidungen |
IPTAB-Entscheidung bestätigend |
IPTAB-Entscheidung aufhebend |
2012 |
168 |
162 (96.4%) |
6 (3.6%) |
2013 |
114 |
107 (93.9%) |
7 (6.1%) |
2014 |
95 |
80 (84.2%) |
15 (15.8%) |
2015 |
119 |
95 (79.8%) |
24 (20.2%) |
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In 2012 hielt das Patentgericht 96,4 % der IPTAB-Entscheidungen aufrecht, welche die endgültige Zurückweisung von Patentanmeldungen bestätigt hatten. In 2015 fiel dieser Anteil indes auf 79,8 %. Entsprechend ist der Anteil der Patentgerichtsentscheidungen, welche die für Anmelder ungünstige IPTAB-Entscheidungen aufgehoben haben, von 3,6 % in 2012 auf 20,2 % in 2015 deutlich gestiegen. Diese Zahlen lassen erkennen, dass das Patentgericht sich bemüht, Patentrechte zu stärken.
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(Einheit: Fälle, %)
Jahr |
IPTAB-Entscheidungen (Patent nichtig) |
Patentgerichtsentscheidungen |
IPTAB-Entscheidung bestätigend |
IPTAB-Entscheidung aufhebend |
Sonstige* |
2012 |
131 |
119 (90.8%) |
6 (4.6%) |
6 |
2013 |
117 |
101 (86.3%) |
13 (11.1%) |
3 |
2014 |
101 |
82 (81.2%) |
13 (12.9%) |
6 |
2015 |
67 |
53 (79.1%) |
13 (19.4%) |
1 |
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(Einheit: Fälle, %)
Jahr |
IPTAB-Entscheidungen (Patent rechtsbeständig) |
Patentgerichtsentscheidungen |
IPTAB-Entscheidung bestätigend |
IPTAB-Entscheidung aufhebend |
Sonstige* |
2012 |
105 |
29 (27.6%) |
71 (67.6%) |
5 |
2013 |
87 |
28 (32.2%) |
58 (66.6%) |
1 |
2014 |
86 |
25 (29.1%) |
55 (64.0%) |
6 |
2015 |
78 |
44 (56.4%) |
33 (42.3%) |
1 |
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* Sonstige Fälle umfassen die Anzahl von Fällen, die zurückgenommen, zurückgewiesen etc. wurden, bevor die Entscheidung des Patentgerichts getroffen wurde.
In den Jahren 2012-2014 war die Anzahl der IPTAB-Entscheidungen, die Patente für nichtig erklärten, viel größer als jene, die die Rechtsbeständigkeit der Patente aufrechterhielten. Jedoch wurde – wie in der obigen Tabelle gezeigt – diese Tendenz in 2015 umgekehrt. Ferner fiel der Anteil der Patentgerichtsentscheidungen, welche die IPTAB-Entscheidung über die Nichtigerklärung eines Patents aufrechterhielten, von 90,8 % in 2012 auf 79,1 % in 2015. Ebenso stieg der Anteil der Patentgerichtsentscheidungen, welche die für den Patentinhaber ungünstige (d.h. ein Patent nichtigerklärende) IPTAB-Entscheidung aufhoben, von 4,6 % in 2012 auf 19,4 % in 2015.
Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil der Patentgerichtsentscheidungen, welche die für den Patentinhaber günstige (d.h. die Rechtsbeständigkeit eines Patents aufrechterhaltende) IPTAB-Entscheidung bestätigten, von 27,6 % in 2012 auf 56,4 % in 2015.
Hinzukommt, dass das Patentgericht als Teil seiner Bemühungen, die Beweisführung durch die Parteien zu verbessern, Richter und Parteien ermutigt hat, Zeugeneinvernahmen bei Verhandlungen durchzuführen, und die Augenscheinnahme vor Ort vermehrt ermöglicht hat. Zahlen zeigen, dass die Anzahl der Fälle mit Zeugeneinvernahme von lediglich 12 Fällen in 2012 auf 53 Fälle in 2014 gestiegen ist. Ferner erhöhte sich die Anzahl der Augenscheinnahmen vor Ort von lediglich 5 Fällen in 2012 auf 12 Fälle in 2013.
Somit kann davon ausgegangen werden, dass das Patentgericht eine günstigere Position für Patentinhaber einnimmt. Entsprechend empfiehlt es sich für Anmelder und Patentinhaber, diese jüngsten Entwicklungen bei der Erstellung einer Gesamtstrategie zur Patenterlangung, Patentdurchsetzung und Patentlizensierung zu berücksichtigen.
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