KIM&CHANG
IP-Newsletter | Winter 2016/17
PATENTE
Koreanisches Patentgericht verlangt Nachweis einer angemessenen Erfolgserwartung zur Nichtigerklärung eines medizinischen Verwendungspatents
Mee-Sung SHIM, Inchan Andrew KWON, Hee-Hyun JIN
In einem jüngsten Fall hat das koreanische Patentgericht die Rechtsbeständigkeit eines Patents für die zweite medizinische Verwendung aufrechterhalten und dabei einen Test zur „angemessenen Erfolgserwartung“ zur Beurteilung des Standes der Technik bei der Bewertung der Erfindungshöhe des Patents klargestellt.

In Korea gilt die Regel, das eine patentierte Erfindung keine Erfindungshöhe gegenüber dem Stand der Technik aufweist, wenn sie sich für den Fachmann in einfacher Weise aus dem Stand der Technik ergibt angesichts der bestehenden Technik, dem technischen Wissen, dem grundlegenden zu lösenden Problem, dem Entwicklungstrend oder anderer Bedürfnisse in dem relevanten Stand der Technik zum Zeitpunkt der Einreichung der Erfindung (Oberster Gerichtshof in Korea, Entscheidung vom 6. September 2007, 2005 Hu 3284). Allerdings gab es bislang keine spezifischen Hinweise dahingehend, wie die Erfindungshöhe zu beurteilen ist und zugleich die verschiedenen technischen Schwierigkeitsgrade in verschiedenen Industrietechnikbereichen berücksichtigt werden. Dies war insbesondere ein Problem für pharmazeutische oder biotechnologische Erfindungen, weil die Wirkungen von solchen Erfindungen bekanntermaßen weitaus weniger vorhersehbar sind als Erfindungen in anderen Gebieten wie beispielsweise mechanische Erfindungen.

In dem vorliegenden Fall entschied das Patentgericht, dass „unter Berücksichtigung der besonderen Umstände, die bei der Entwicklung von Krebswirkstoffen anwendbar sind, die Erfindungshöhe einer medizinischen Verwendungserfindung hinsichtlich eines Krebswirkstoffes nur dann verneint werden sollte, wenn der Fachmann eine angemessene Erfolgserwartung ausgehend vom Stand der Technik gehabt hätte, dass eine potentielle medizinische Anti-Krebsverwendung Erfolg versprechen würde und nicht lediglich eine spekulative Möglichkeit darstellen würde.“ Nachdem das Gericht festgestellt hatte, dass die auf eine medizinische Anti-Krebsverwendung gerichtete, patentierte Erfindung ausgehend vom Stand der Technik angesichts der in dem Gebiet involvierten technischen Schwierigkeit nicht in vernünftiger Weise als erfolgversprechend angesehen werden konnte, bestätigte es die Rechtsbeständigkeit des Patents.

Indem das Gericht von Parteien, die medizinische Verwendungspatente angreifen, den Nachweis fordert, dass ein Durchschnittsfachmann bei der Entwicklung der patentierten Erfindung eine angemessene Erfolgserwartung ausgehend von der Offenbarung des Standes der Technik und seinen Kenntnissen gehabt hätte, scheint das Patentgericht im Wesentlichen die Erfindungshöhe von medizinischen Verwendungserfindungen in Korea für die Zukunft bestätigt zu haben.

Kim & Chang vertrat in diesem Fall den Patentinhaber.
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