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PATENTE |
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Koreanisches Patentgericht verlangt Nachweis einer angemessenen Erfolgserwartung zur Nichtigerklärung eines medizinischen Verwendungspatents |
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In einem jüngsten Fall hat das koreanische Patentgericht die Rechtsbeständigkeit eines Patents für die zweite medizinische Verwendung aufrechterhalten und dabei einen Test zur „angemessenen Erfolgserwartung“ zur Beurteilung des Standes der Technik bei der Bewertung der Erfindungshöhe des Patents klargestellt.
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IPTAB bestätigt zum ersten Mal Erfindungshöhe einer quantitativ besseren Auswahlerfindung |
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Im März 2015 wurde in Korea das neue Linkagesystem zwischen Arzneimittelpatent und behördlicher Zulassung (ähnlich dem Hatch-Waxman-System in den USA) vollständig umgesetzt. In der Folge reichten Generikafirmen zahlreiche Verfahren (z.B. Patentnichtigkeits- und Schutzumfangsbestätigungsverfahren) beim IPTAB (Intellectual Property Trial and Appeal Board, eine Spruch- und Beschwerdekammer für Geistiges Eigentum) ein, um den neunmonatigen Marktexklusivitätszeitraum auszunutzen, der Generikafirmen gewährt wird, welche in einer sog. „Green List“ gelistete Arzneimittel-Patente erfolgreich angreifen. Die meisten von den Generikafirmen eingeleiteten Verfahren richten sich gegen Sekundärpatente oder gegen Patente, die auf Erfindungen für spezielle Offenbarungen gerichtet sind (häufig in Korea als Auswahlerfindungen bezeichnet).
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Lehre von der Äquivalenz weiterhin gegenwärtig in Korea |
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Die Äquivalenzlehre schützt den Patentinhaber vor Wettbewerbern, die den Erfindungsgedanken verwenden und zugleich den wortsinngemäßen Wortlaut der Ansprüche genau vermeiden. Nach der Äquivalenzlehre wird der Verletzungsbereich über die wortsinngemäße Abgrenzung der beanspruchten Merkmale ausgedehnt, um „Äquivalente“ zu erfassen. Somit kann, selbst wenn ein Ersatzmittel eines Beteiligten außerhalb des wortsinngemäßen Schutzbereichs eines Anspruchs liegt, ein Beteiligter immer noch für eine Verletzung haften, wenn sein Ersatzmittel als äquivalentes Mittel zur beanspruchten Erfindung angesehen wird. Während der Umfang der Äquivalenzlehre in Korea noch relativ neu ist und in den letzten Jahren mehreren Veränderungen unterlag, bestätigt die jüngste Rechtsprechung, dass die Äquivalenzlehre weiterhin gangbar bleibt und von einigen Gerichten sogar möglicherweise weitgehender behandelt wird als zuvor.
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Jüngste Zahlen über Patentgerichtsentscheidungen reflektieren eine günstigere Position für Patentinhaber |
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Jüngste Zahlen zeigen, dass das koreanische Patentgericht sich bemüht, Patentrechte zu stärken. Das Patentgericht ist ein Berufungsgericht, das vom IPTAB (eine Spruch- und Beschwerdekammer für geistiges Eigentum) getroffene Entscheidungen überprüft. Das IPTAB ist ein erstinstanzlicher Spruchkörper in Bezug auf alle Angelegenheiten des geistigen Eigentums, außer für die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums. Das IPTAB behandelt unter anderem Nichtigkeitsverfahren und Beschwerden gegen die endgültige Zurückweisung von Patentanmeldungen. Das Patentgericht besitzt ausschließliche Zuständigkeit über Beschwerden gegen Entscheidungen des IPTAB. Ferner besitzt das Patentgericht seit dem 1. Januar 2016 ausschließliche Zuständigkeit über Berufungen gegen beim Landgericht eingereichte Patentverletzungsverfahren (Hauptsacheverfahren).
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Änderungsvorschlag zum koreanischen Erfindungsförderungsgesetz streicht viermonatige Inanspruchnahme-Hinweispflicht des Arbeitgebers |
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Das Ministerium für Handel, Industrie und Energie (nachfolgend „MOTIE“) hat am 18. August 2016 einen Änderungsvorschlag zum koreanischen Erfindungsförderungsgesetz zur öffentlichen Konsultation bekanntgegeben. Eine der wichtigen Änderungen betrifft die Regeln zu Arbeitnehmererfindungen (Artikel 2, 10 und 13). Im Folgenden fassen wir die aktuelle Rechtslage gemäß Erfindungsförderungsgesetz in Bezug auf Arbeitnehmererfindungen (insbesondere Diensterfindungen) und die Änderungsvorschläge zusammen.
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Koreanische Regierung beabsichtigt besseren Schutz für Inhaber von Geschäftsgeheimnissen |
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Der Präsidialrat für geistiges Eigentum und weitere Regierungseinrichtungen haben zahlreiche Ansätze untersucht, um Bedenken zu begegnen, dass die derzeitige Gesetzeslage in Korea ungeeignet sei, den Diebstahl von Technologien aus kleinen und mittleren Unternehmen wirksam zu verhindern. Eine nun von der koreanischen Regierung vorgeschlagene Maßnahme ist die Änderung des koreanischen Gesetzes über die Verhinderung unlauteren Wettbewerbs und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen (KUWG). Insbesondere würde die Änderung den Schutz für Inhaber von Geschäftsgeheimnissen ausweiten, indem der Nachweis, dass bestimmte Informationen „Geschäftsgeheimnisse“ darstellen, vereinfacht wird und Sanktionen bei rechtswidriger Aneignung von Geschäftsgeheimnissen verschärft werden.
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KFTC errichtet neue, für Missbrauch von geistigem Eigentum in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnik, Pharma- und Biotechnologie zuständige Abteilung |
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Die koreanische Wettbewerbsbehörde (Korea Fair Trade Commission, kurz KFTC) wird seit langem als eine der aktivsten Wettbewerbsbehörden auf der Welt in Bezug auf Fragen, die die Schnittstelle zwischen Wettbewerbsrecht und Rechten des geistigen Eigentums betreffen, und in Bezug auf ihre Durchsetzungstätigkeiten in Hightech-Industrien angesehen. Am 7. Dezember 2016 unternahm die KFTC einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung ihres Durchsetzungsplans in diesen Bereichen, indem sie die Errichtung einer neuen Antimonopolabteilung für die Wissensindustrie (nachfolgend die „Abteilung“), die aus fünf oder mehr Beamten bestehen soll, bekanntgab. Laut KFTC soll die Errichtung der Abteilung die effektivere Durchsetzung von Gesetzen zum lauteren Handel und Wettbewerb ermöglichen und den Wettbewerb in wissensbasierten Industrien in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnik (kurz IKT), Pharma- und Biotechnologie fördern.
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MARKEN, DESIGN & UNLAUTERER WETTBEWERB |
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Ladendekoration und Handelsaufmachung laut Oberstem Gerichtshof von KUWG geschützt |
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Am 21. September 2016 bestätigte der koreanische Oberste Gerichtshof (Az. 2016Da229058) ohne Angabe von Gründen eine vorausgegangene Oberlandesgerichtsentscheidung (Az. 2015Na2044777), wonach das allgemeine Erscheinungsbild eines Backladens (Logo, Außenbeschilderung und Inneneinrichtung) und andere Handelsaufmachungselemente unter den Schutz des koreanischen Gesetzes zur Verhinderung unlauteren Wettbewerbs und zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (KUWG) fallen. Da es in Korea keine spezifischen geistigen Eigentumsrechte für Handelsaufmachungen gibt, ist dieser Fall beachtenswert als der erste Fall in dem der Oberste Gerichtshof konkret den Schutz solcher Rechte an einer Ladeneinrichtung und Dekoration nach außen nach koreanischem Recht anerkannt hat, sowie als Testfall für die Subsumption/Auslegung der neuen sogenannten „Auffangvorschrift“ des KUWG.
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Einführung strafrechtlicher Ahndung für Verkauf sklavischer Nachahmungen
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Kürzlich wurde eine wichtige Änderung des Gesetzes zur Verhinderung unlauteren Wettbewerbs und zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (KUWG) bekannt gegeben, die zum 18. Juli 2017 in Kraft tritt. Nach der Änderung können Verletzer, die gegen die Vorschrift betreffend sklavische Nachahmungen des KUWG verstoßen, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu 30 Millionen Koreanische Won (etwa EUR 24.000) geahndet werden. Außerdem ermächtigt die Änderung das koreanische Amt für geistiges Eigentum (KIPO) und örtliche Behörden, auch ohne Anzeige durch einen Wettbewerber gegen mögliche Verstöße gegen die Vorschrift zu ermitteln.
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Minimalistische Designs mittels Designregistrierung schützbar
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Das koreanische Amt für geistiges Eigentum (KIPO) änderte kürzlich seine Design-Prüfungsrichtlinien mit Wirkung seit 1. Januar 2017. Die beachtenswerteste Änderung ist eine deutliche Absenkung des Eigentümlichkeitsmaßstabs.
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Oberster Gerichtshof legt Anspruchsvoraussetzungen für gesetzlichen Schadensersatz eng aus
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In dem Fall der Marke „CROWNGENE“, die für Gentestdienstleistungen, Genanalysen und verwandte Dienstleistungen eingetragen worden war, hatte der Oberste Gerichtshof unlängst erstmals Gelegenheit, über die Anspruchsvoraussetzungen für gesetzlichen Schadensersatz gemäß dem koreanischen Markengesetz zu entscheiden.
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