KIM&CHANG
IP-Newsletter | Herbst/Winter 2015
MARKEN, DESIGN, URHEBERRECHT & UNLAUTERER WETTBEWERB
Änderungen der Design-Prüfungsrichtlinien
Sung-Nam KIM, Nayoung KIM
Die koreanischen Design-Prüfungsrichtlinien (nachfolgend: Richtlinien) wurden mit Wirkung zum 1. Oktober 2015 geändert, um die Prüfer beim koreanischen Amt für geistiges Eigentum (KIPO) anzuregen, Design-Anmeldungen während der Prüfung mit größerer Flexibilität zu behandeln. Einige der beachtenswerten Änderungen werden nachfolgend kurz dargestellt.

1. Design für Sets von Artikeln

Nach dem Designschutzgesetz kann, wenn zwei oder mehr Produkte gemeinsam als ein Set (etwa ein Set von Utensilien, ein Teegeschirrset oder ein Set von Rauchutensilien usw.) verwendet werden, das Design des gesamten Sets als ein einziges Design eingetragen werden, solange das Set ein aufeinander abgestimmtes Ganzes bildet. Doch haben die KIPO-Prüfer in der Praxis Sets von Artikeln üblicherweise eine Eintragung verwehrt, sofern das entsprechende Set nicht als Beispiel in der Durchführungsverordnung des Designschutzgesetzes ausdrücklich genannt war. Die geänderten Richtlinien beheben diese Praxis und spezifizieren, dass Prüfer ein Set von Produkten eintragen sollen, wenn die einzelnen Produkte wirklich ein Set bilden, die Produkte alle gleichzeitig verwendet werden und das Set als Ganzes ein einheitliches Design aufweist.

2. Eine Anmeldung für ein Design

Diese Änderung stellt klar, dass ein Artikel, der mehrere unterschiedliche Teile aufweist, welche voneinander physikalisch getrennt werden können, dennoch als ein einziges Design eingereicht werden kann, solange der gesamte Artikel auf dem Markt als ein Produkt gehandelt wird.

3. Priorität und geänderte Zeichnungen

Um eine Priorität zu beanspruchen, müssen die eingereichten Zeichnungen mit den in der originalen Prioritätsanmeldung eingereichten Zeichnungen identisch sein. Da Korea jedoch im Vergleich zu anderen Rechtssystemen eine Mehrzahl von anderen Formalanforderungen für Zeichnungen hat, fordert das KIPO oftmals ausländische Anmelder auf, die Zeichnungen in deren Designanmeldungen zu ändern. Manchmal treten Probleme in dieser Hinsicht auf, weil in einer koreanischen Designanmeldung nach der Einreichung der Anmeldung keine erheblichen Änderungen der Zeichnungen erlaubt sind und in der Praxis die Frage, ob eine Änderung „erheblich“ ist, durch Vergleich der geänderten Zeichnungen mit den Zeichnungen in der eingereichten koreanischen Designanmeldung bestimmt wird. Infolgedessen haben ausländische Anmelder, die ihre Zeichnungen gemäß einer Aufforderung des KIPO ändern, oftmals anschließend einen Amtsbescheid hinsichtlich materieller Änderung der Zeichnungen erhalten. Die geänderten Richtlinien empfehlen nun, dass die Prüfer die Zeichnungen in der originalen Prioritätsanmeldung sowie die Zeichnungen in der eingereichten koreanischen Anmeldung berücksichtigen sollen, wenn sie über die Frage entscheiden, ob erhebliche Änderungen gemacht wurden oder nicht.

4. Eintragungsfähigkeit von Bildschirmbildern

Gemäß den geänderten Richtlinien darf weder die Größe noch die Position eines Bildschirmbildes (wie z.B. einer grafischen Benutzeroberfläche oder eines Piktogramms) berücksichtigt werden, wenn die Ähnlichkeit zu anderen Designs ermittelt wird.

Außerdem wird die Kreativität eines Bildschirmbildes gewöhnlich nur basierend auf den beanspruchten Teilbereichen eines Designs (die in den Zeichnungen mit durchgezogenen Linien dargestellt sein müssen) bewertet, doch gemäß der Änderung kann gegebenenfalls auch die Funktion oder der Verwendungszweck anderer Teilbereiche der Zeichnungen (die mit gepunkteten Linien dargestellt sind) berücksichtigt werden, um die Kreativität angemessen zu beurteilen.
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