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PATENTE | |||||||||||||||||||||||||
KIPO implementiert neues kollaboratives Recherche-Pilotprogramm | |||||||||||||||||||||||||
Joon-Hwan KIM, H. Joon CHUNG, Kyoung-Soo JIN | |||||||||||||||||||||||||
In Zusammenarbeit mit dem Patent- und Markenamt der Vereinigten Staaten (USPTO) führte das koreanische Amt für geistiges Eigentum (KIPO) am 1. September 2015 das kollaborative Recherche-Pilotprogramm (Collaborative Search Pilot Programm, CSP) ein. Das Ziel des CSPs ist es, Anmeldern Rechercheergebnisse von zwei Ämtern früh im Prüfungsverfahren bereitzustellen, so dass die Anmelder ihre Erteilungsstrategien besser gestalten können. Das KIPO plant, beginnend vom 1. September 2015, bis zu 200 CSP-Anmeldungen pro Jahr für zwei Jahre anzunehmen.
Die beabsichtigten Vorteile des CSPs sind (i) die Förderung größerer Einheitlichkeit bei der Prüfung korrespondierender Anmeldungen zwischen Patentämtern und (ii) die Bereitstellung beschleunigter Rechercheergebnisse und beschleunigter Prüfungen. Anforderungen zur Teilnahme am CSP Im Allgemeinen ermöglicht das CSP, dass das USPTO und das KIPO jeweils eine Stand-der-Technik-Recherche für ihre anhängige Anmeldung durchführen und die Rechercheergebnisse mit dem Anmelder teilen, bevor ein erster Bescheid an den Anmelder versendet wird. Die Anforderungen zur Teilnahme am CSP beim KIPO sind wie folgt: |
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Potentielle Vorteile des Programms
Keine Gebühren für die Nutzung des Pilotprogramms. Anmeldungen, die gemäß dem CSP in Korea akzeptiert werden, erfahren eine beschleunigte Überprüfung durch das KIPO und erhalten möglicherweise einen ersten Amtsbescheid (oder Erteilungsbescheid) binnen fünf bis sechs Monaten nach dem Prüfungsantrag, anstatt von 12 bis 16 Monaten. Insbesondere sind keine separaten Gebühren für das CSP erforderlich im Gegensatz zu anderen Verfahren zur Beschleunigung der Prüfung. Das CSP bietet eine neue Option zur beschleunigten Prüfung. Anders als das Programm „Patent Prosecution Highway“ muss die Erteilbarkeit nicht bei einem der teilnehmenden Ämter sichergestellt werden, bevor die Prüfung bei einem anderen Amt beschleunigt wird. Da jedes Amt ein Kontingent von 200 Anmeldungen pro Jahr hat, kann jedoch ein jedes Amt verfahrenstechnisch die Anzahl der bewilligten Anträge beschränken oder das Kontingent wird vor dem Ende des Jahres erreicht, so dass Anmeldungen nicht weiter akzeptiert werden. Dementsprechend sind Anmelder gut beraten, die Vorteile des beschleunigten Verfahrens gemäß dem CSP gegenüber den prozessualen Bürden des CSPs abzuwägen. |
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