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PATENTE | ||||||||||||
Beschleunigte IP-Tribunalverfahren nun schneller und leichter verfügbar | ||||||||||||
Young Hwan YANG, Inchan Andrew KWON, Yunki LEE | ||||||||||||
Das koreanische Amt für geistiges Eigentum (KIPO) hat jüngst Änderungen der Ausführungsordnung für Verfahren (mit Wirkung zum 1. November 2015) bekanntgegeben, die die Einleitung von beschleunigten Verfahren vor dem IP-Tribunal unter bestimmten Bedingungen schneller und leichter machen.
Der Hintergrund ist der, dass Korea ein zweigeteiltes System zum Verhandeln von Schutzrechtsstreitigkeiten hat, bei dem Patent-, Gebrauchsmuster-, Design- und Markenverletzungsverfahren von Zivilgerichten behandelt werden, während Verfahren zur Nichtigkeit, Löschung oder Bestätigung des Schutzumfanges eines Schutzrechtes von dem IP-Tribunal, einem administrativen Spruchkörper des KIPO, behandelt werden. Während ein unabhängiges IP-Tribunalverfahren normalerweise ungefähr 9 bis 18 Monate bis zur Klärung dauert, kann das IP-Tribunal unter bestimmten Umständen ein Verfahren auf einer „beschleunigten“ oder „stark beschleunigten“ Basis verhandeln (so z.B., wenn es ein parallel anhängiges Verletzungsverfahren gibt). „Beschleunigte“ IP-Tribunalverfahren werden normalerweise binnen 6 bis 7 Monaten entschieden, „stark beschleunigte“ Verfahren üblicherweise binnen 4 bis 5 Monaten. Gemäß den Änderungen kann ein mutmaßlicher Verletzer nun aufgrund Erhalts eines Verletzungsabmahnschreibens von einem Schutzrechtsinhaber eine „beschleunigte“ Verhandlung eines IP-Tribunalverfahrens beantragen (selbst wenn keine Klage eingereicht wurde). Obwohl Verfahren üblicherweise bereits „stark beschleunigt“ sind, wenn es einen parallel anhängigen Verletzungsprozess gibt, sollen ferner „stark beschleunigte“ Fälle in nicht länger als 4 Monaten und in sogar 3 Monaten verhandelt werden. Da es für mutmaßliche Verletzer üblich ist, auf eine Verletzungsklage durch Einreichen eines entsprechenden Nichtigkeitsverfahrens beim IP-Tribunal zu reagieren, sollten Schutzrechtsinhaber, die die Geltendmachung von Verletzungsansprüchen in Erwägung ziehen, gut vorbereitet sein, sich gegen Rechtsbestandsangriffe auf ihre Schutzrechte zu verteidigen, selbst vor Einreichung einer Klage oder vor Versenden von Verletzungsabmahnschreiben. |
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