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PATENTE |
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Konzentration der Zuständigkeit bei Schutzrechtsverletzungsfällen |
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Am 12. November 2015 hat die koreanische Nationalversammlung Änderungen des koreanischen Zivilprozessgesetzes und des Gerichtorganisationsgesetzes verabschiedet. Die Änderungen umfassen (i) die Konzentration der Zuständigkeit bei Verletzungsfällen zu bestimmten Schutzrechten (d.h. Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Designs und Pflanzenschutzrechte) (nachfolgend: Schutzrechtsverletzungsfälle) auf fünf Landgerichte und ferner (ii) die Reorganisation von Berufungen in Schutzrechtsverletzungsfällen, die von nun an ausschließlich beim Patentgericht behandelt werden.
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Argument eines Generikaunternehmens gegen Rechtsbeständigkeit der Patentlaufzeitverlängerung vereitelt |
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Was bedeutet „eingetragen“? Genauer gesagt, muss die „Eintragung“ innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens erfolgen? Dies war einer der Hauptstreitpunkte in einem jüngeren einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen Bristol-Myers Squibb (nachfolgend: BMS), dem Hersteller von Baraclude®, einem umsatzstarken Arzneimittel in Korea, und Dong-A ST (nachfolgend: Dong-A), einem Generikaunternehmen, das seine generische Version von Baraclude® vor dem Ablauf der verlängerten Laufzeit des den Wirkstoff schützenden Patents von BMS verkauft hatte. Im Vorfeld hatten sowohl das IP-Tribunal, ein administrativer Spruchkörper beim koreanischen Amt für Geistiges Eigentum (KIPO), als auch das Patentgericht die Rechtsbeständigkeit des Patents bestätigt.
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Patentgericht: Erfinderische Tätigkeit erfordert die Berücksichtigung der durch das Patent gelösten Aufgabe |
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Koreanische Gerichte haben bei der Überprüfung der Patentfähigkeit und Rechtsbeständigkeit in Patentfällen üblicherweise der speziellen technischen Aufgabe, welche das Streitpatent lösen soll, keine große Aufmerksamkeit geschenkt. Aber diese Tendenz könnte sich zugunsten von Patentinhabern ändern.
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Beschleunigte IP-Tribunalverfahren nun schneller und leichter verfügbar |
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Das koreanische Amt für geistiges Eigentum (KIPO) hat jüngst Änderungen der Ausführungsordnung für Verfahren (mit Wirkung zum 1. November 2015) bekanntgegeben, die die Einleitung von beschleunigten Verfahren vor dem IP-Tribunal unter bestimmten Bedingungen schneller und leichter machen.
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KIPO implementiert neues kollaboratives Recherche-Pilotprogramm |
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In Zusammenarbeit mit dem Patent- und Markenamt der Vereinigten Staaten (USPTO) führte das koreanische Amt für geistiges Eigentum (KIPO) am 1. September 2015 das kollaborative Recherche-Pilotprogramm (Collaborative Search Pilot Programm, CSP) ein. Das Ziel des CSPs ist es, Anmeldern Rechercheergebnisse von zwei Ämtern früh im Prüfungsverfahren bereitzustellen, so dass die Anmelder ihre Erteilungsstrategien besser gestalten können. Das KIPO plant, beginnend vom 1. September 2015, bis zu 200 CSP-Anmeldungen pro Jahr für zwei Jahre anzunehmen.
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Relativer Beitragsfaktor des Arbeitnehmers an der Arbeitnehmererfindung reduziert angesichts der Bemühungen des Unternehmens zur Schaffung eines die Erfindung nutzenden Technologiestandards |
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Das koreanische Recht fordert, dass Arbeitnehmer für Arbeitnehmererfindungen angemessen vergütet werden müssen. Bei der Ermittlung der Angemessenheit der Erfindervergütung betrachten die Gerichte (1) den Gewinn des Arbeitgebers aus der Erfindung, (2) den Beitrag des Arbeitgebers zu dem Wert der Erfindung (verglichen mit dem Beitrag des Erfinders), und (3) den Beitrag des Erfinders relativ zu anderen Erfindern.
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Koreanisches System der Verbindung zwischen Patent und Arzneimittelzulassung – erste Statistiken |
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Korea hat das System der Verbindung zwischen Patent und Arzneimittelzulassung (nachfolgend Linkagesystem) im März 2015 vollständig implementiert, und es gab viel Spekulation darüber, wie Generikaunternehmen auf die Implementierung reagieren würden. Die ersten Statistiken deuten darauf hin, dass die Generikaunternehmen das System tatsächlich häufig verwenden, aber auch, dass bestimmte Generikaunternehmen sorgfältiger über die Einführung bestimmter Generika in den Markt nachdenken.
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MARKEN, DESIGN, URHEBERRECHT & UNLAUTERER WETTBEWERB |
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Koreanisches Gericht erneut: Eindruck eines Ladens eine schützbare Aufmachung |
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Erst vor Kurzem, nämlich Ende 2014, erkannte das Landgericht Seoul-Mitte zum ersten Mal in einem Fall betreffend konkurrierende Eisdielen in Korea, dass der Gesamteindruck eines Ladens und dekorative Elemente eine geschützte Aufmachung nach dem Gesetz zur Verhinderung unlauteren Wettbewerbs und zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (KUWG) darstellen können. In einem weiteren, neuen Fall, in dem Kim & Chang den Kläger vertrat, erließ dasselbe Gericht nun eine weitere Entscheidung, die bestätigt, dass der Gesamteindruck (vergleichbar dem „Trade Dress“-Konzept) einer Bäckerei (einschließlich Logo, Außenbeschilderung und Inneneinrichtung) und weitere dekorative Elemente eine geschützte Aufmachung nach dem KUWG darstellen.
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Eingetragene Designrechte doppelt geschützt durch KUWG
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In einem unlängst von Ezaki Glico (nachfolgend: Glico) gegen Lotte Confectionery (nachfolgend: Lotte) erhobenen Verletzungsfall erließ das Landgericht Seoul-Mitte eine Entscheidung (nun rechtskräftig mangels Berufung), die den Schutz eingetragener Designs wesentlich stärkt, indem das Gericht entschied, dass Lottes Verwendung einer Verpackung für ein Süßwarenprodukt, die einer Verpackung von Glico ähnlich ist, nicht nur Glicos eingetragenes Verpackungsdesign, sondern auch die Nachahmungs- und Auffangvorschrift des Gesetzes zur Verhinderung unlauteren Wettbewerbs und zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (KUWG) verletze, obwohl das Produkt von Glico noch nicht in Korea verkauft wurde.
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Änderungen der Design-Prüfungsrichtlinien
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Die koreanischen Design-Prüfungsrichtlinien (nachfolgend: Richtlinien) wurden mit Wirkung zum 1. Oktober 2015 geändert, um die Prüfer beim koreanischen Amt für geistiges Eigentum (KIPO) anzuregen, Design-Anmeldungen während der Prüfung mit größerer Flexibilität zu behandeln. Einige der beachtenswerten Änderungen werden nachfolgend kurz dargestellt.
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Oberster Gerichtshof: Alle begleitenden Umstände müssen bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr von Marken berücksichtigt werden
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Daiso Asung Co., Ltd. (nachfolgend: Daiso) ist der koreanische Franchisegeber der DAISO-Ladenkette, dessen Geschäftsmodell es ist, eine große und ständig wechselnde Auswahl an Haushaltsartikeln zu einem sehr niedrigen Preis anzubieten. Nachdem die Beklagte damit begann, den Namen DASASO für ihre Kette ähnlicher, konkurrierender Läden zu verwenden, erhob Daiso im Jahr 2013 Zivilklage gegen sie gerichtet auf Unterlassung und Schadensersatz auf der Basis von Ansprüchen aus unlauterem Wettbewerb und Verletzung ihrer koreanischen Markenregistrierungen.
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Name der koreanischen Popgruppe „Girls’ Generation“ als bekannte Marke anerkannt
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„Girls’ Generation“ ist der Name einer bekannten weiblichen Popgruppe in Korea. Die Gruppe hatte im Juli 2007 ihr Debüt und wurde durch ihre verschiedenen Konzerte, Darbietungen, Fernsehauftritte und andere Werbeaktivitäten innerhalb kurzer Zeit sehr beliebt und erfreute sich infolgedessen rekordträchtiger Albumverkäufe. Die Marke „Girls’ Generation“ (in koreanischer Übersetzung) wurde jedoch am 10. Februar 2009 in Korea von einer nicht mit der Gruppe in Verbindung stehenden Privatperson für diverse Waren und Dienstleistungen ohne Bezug zu Musik oder Musikdarbietungen eingetragen.
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Nicht-unterscheidungskräftige Teile können eine unterscheidungskräftige Marke bilden
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Das Patentgericht entschied kürzlich, dass die Marke „AMERICAN UNIVERSITY“ (nachfolgend: Streitmarke) unter den koreanischen Verbrauchern hinreichend unterscheidungskräftig ist, um für ihre aufgelisteten Dienstleistungen „Universitätsbildungsdienstleistungen, Unterrichtsdienstleistungen usw.“ eingetragen zu werden. Das Patentgericht wies dabei den übermäßig wortgetreuen Ansatz des koreanischen Amtes für geistiges Eigentum (KIPO) und des IP-Tribunals hinsichtlich Unterscheidungskraft zurück und bestätigte, dass selbst nicht-unterscheidungskräftige Elemente eine unterscheidungskräftige Marke bilden können, wenn diese hinreichend von den relevanten Verbrauchern erkannt wird.
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Darbietervergütung erforderlich für öffentliche Nutzung von Musikstreaming-Diensten
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In Korea war es rechtlich unklar, ob das Abspielen digitaler Musik durch einen Musikstreaming-Dienst eine „öffentliche Darbietung unter Verwendung eines kommerziellen Musikalbums“ darstellt, und somit, ob den entsprechenden Musikdarbietern und Produzenten für das öffentliche Streamen von Musik durch solch einen Dienst eine Vergütung für die öffentliche Darbietung geschuldet ist. Der Oberste Gerichtshof Koreas klärte nun diese Streitfrage in einer Entscheidung, die den Schutz der Musikdarbieter- und Produzentenrechte erweitert.
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