KIM&CHANG
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MARKEN, URHEBERRECHT UND LAUTERKEITSRECHT
Supreme Court zur Schutzfähigkeit von Titeln von Musikproduktionen als Herkunftsangabe
Seoung-Soo Lee, Angela Kim, Seung-Hee Lee
Titel von Büchern und Musikalben sind nach koreanischer Praxis grundsätzlich nicht als Marke schutzfähig, außer wenn ein Titel für eine Serie von Werken benutzt wird. Titel von Musikproduktionen wurden bislang aus denselben Gründen ausnahmslos als nicht schutzfähig angesehen.

In einem Rechtsstreit betreffend das bekannte Musical „CATS“ von Andrew Lloyd Webber entschied der Supreme Court, dass der Titel einer Produktion gemäß dem koreanischen Gesetz zur Vermeidung unlauteren Wettbewerbs und zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (KUWG) geschützt sein kann, wenn die Produktion so oft aufgeführt wurde, dass ihr Titel mit (einer) bestimmten Partei(en) assoziiert wird, die für die Produktion verantwortlich gewesen sind. Dies ist die erste Entscheidung in Korea, die klar bestätigt, dass der Titel einer Musikproduktion als Herkunftsangabe geschützt sein kann. Die Entscheidung folgt derselben Ratio wie die vorausgegangenen Entscheidungen zugunsten des Markenschutzes von Titeln von Alben- oder Buchserien.

Mit dem konkreten Verfahren beabsichtigte der Betreiber der Aufführungen von „CATS“ in Korea, das Unternehmen Seoul and Company (kurz Seoul), ein anderes Unternehmen davon abzuhalten, ein Musical unter dem Titel „Children's Cats“ aufzuführen. Seol erhob Klage basierend auf Artikel 2(1)(b) KUWG, wonach Handlungen verboten sind, die geeignet sind, Verwechslungsgefahr mit den Geschäftseinrichtungen oder –aktivitäten eines anderen zu verursachen. Eine solche Unterlassungsklage setzt voraus, dass (a) die Marke des Klägers in Korea als Herkunfsangabe bekannt ist, (b) die Marke des Beklagten ihr ähnlich ist und (c) aufgrund dieser Ähnlichkeit eine Verwechslungsgefahr besteht. Nachdem Seol in der ersten Instanz gewonnen hatte, hatte das Oberlandesgericht die Entscheidung mit der Begründung aufgehoben, dass das Merkmal Herkunftsangabe voraussetze, dass der Titel „CATS“ spezifisch im Zusammenhang mit der Produktionstätigkeit des Unternehmens benutzt wurde, nicht nur zur Vermittlung des Inhalts des Musicals.

Der Supreme Court widersprach, obwohl er bestätigte, dass der Titel einer urheberrechtlich geschützten Musicalproduktion in der Regel nur den Inhalt der Produktion vermittelt und keine gesondert schutzfähige Marke darstellt. In dem vorliegenden stellte der Gerichtshof jedoch fest, dass Seol „CATS“ seit 2003 wiederholt unter Lizenz in Korea aufgeführt habe und bemerkte die hohe Zahl der Aufführungen, die Größe des Publikums und erhebliche Werbeausgaben im Zusammenhang mit den Produktionen über die Jahre. Der Gerichtshof schloss, dass der Name „CATS“ deutchlich unterscheidungskräftig geworden sei und mit den Parteien assoziiert werde, die die Produktion aufführen, so dass er herkunftsbezeichnende Funktion habe. Zugleich verwies er das Verfahren zurück an das Oberlandesgericht, welches sodann zugunsten von Seol entschied. Hiergegen legte der Beklagte Revision zum Supreme Court ein, die nun anhängig ist.
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