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IP-Newsletter | Sommer 2015
PATENTE
Supreme Court zur Steuerbarkeit von Arbeitnehmererfindungsvergütungen
Jongmin Lee, Mikyung (MK) Choe, Jack Eui-Hwan Jung
Ein Institut erlangte Lizenzeinnahmen aufgrund von Diensterfindungen seiner Arbeitnehmererfinder. Dafür zahlte das Institut seinen Arbeitnehmererfinder ein Entgelt. Der Supreme Court entschied, dass diese Zahlungen eine Diensterfindungsvergütung i.S.d. Art. 15 der Erfindungsförderungsgesetzes und somit nicht-steuerbares Einkommen gemäß Art. 12 Abschnitt 5 (d)(i) des persönlichen Einkommensteuergesetzes darstellen, unabhängig davon, ob die Zahlungen regelmäßig oder wiederholt bezahlt wurden (Supreme Court, Az. 2014Du15559, entschieden am 23. April 2015).

Der Kläger in diesem Fall ist das staatlich betriebene Forschungsinstitut mit den höchsten Lizenzeinnahmen aller koreanischen Unternehmen und Institute. Er erwarb das Eigentum an bestimmten Diensterfindungen seiner Arbeitnehmererfinder, gewährte Dritten Lizenzen und nahm entsprechende Lizenzgebühren ein. Ein Teil dieser Lizenzgebühren wurde den Arbeitnehmererfindern entsprechend einer Formel aus einer institutsinternen Regelung als „Entgelt für die Ausbeutung der Erfindung“ gezahlt. Der Kläger sah solche Zahlungen als Diensterfindungsvergütung i.S.d. Art. 15 Erfindungsförderungsgesetzes an und behielt keine persönliche Einkommenssteuer von den Zahlungen ein.

Das Finanzamt (Beklagter) sah die Erfindungsvergütungen als Forschungsanreize und steuerbare Einnahmen an, da die Vergütung wiederholt und dauerhaft gezahlt wurden und die Erfindungen aus dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Klägers resultierten. Das Finanzamt berechnete dem Kläger unbezahlte Steuern (und Verspätungszuschläge) über 10 Milliarden KRW (etwa 7,5 Millionen EUR) für zwischen September 2006 und Dezember 2010 gezahlte Vergütungen an aktuelle und ehemalige Arbeitnehmer.

Art. 15 des Erfindungsförderungsgesetzes sieht vor, dass ein Mitarbeiter, der seinem Arbeitgeber aufgrund Vertrag oder Arbeitsregelung eine exklusive Lizenz für eine Diensterfindung erteilt, Anspruch auf angemessene Vergütung hat. Gemäß Art. 12 (5) (d) (aa) des persönlichen Einkommensteuergesetzes wird eine von einem Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer gezahlte Vergütung i.S.d. Erfindungsförderungsgesetzes als nicht-steuerbares sonstiges Einkommen angesehen. Doch die koreanischen Steuerbehörden haben diese Vorschrift eng ausgelegt und nur solche Vergütungen als nicht-steuerbar anerkannt, die konkret nach Patenterteilung für eine Diensterfindung bezahlt wurden. Die Vergütungen in dem vorliegen Fall wurden aufgrund fortgesetzter Ausbeutung der gegenständlichen Patente (Lizenzeinnahmen von Dritten) gezahlt, doch der Supreme Court bestätigte, dass solche Vergütungen nicht-steuerbare sonstige Einnahmen darstellen.

Die Entscheidung des Supreme Court bestätigt klar den Grundsatz, dass die von einem Arbeitgeber einem Arbeitnehmererfinder für dessen Diensterfindung gezahlte Vergütung als nicht-steuerbare sonstige Einnahme zu behandeln ist, solange sie sich im Rahmen angemessener Vergütung bewegt, unabhängig davon, ob sie dauerhaft beziehungsweise wiederholt bezahlt wird. Unternehmen, die F&E-Einrichtungen oder anderweitig Forschung in Korea betreiben, mögen ihre Steuereinbehaltungspraxis für Diensterfindungsvergütungen im Lichte der Supreme Court-Entscheidung überprüfen.
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