KIM&CHANG
IP-Newsletter | Sommer 2015
PATENTE
Mehr Zeit für Antrag auf Rückerstattung von Prüfungsgebühren
Young Hwan Yang, Raymis H. Kim, Sung Soo Hwang
Wird eine Patentanmeldung schriftlich zurückgenommen oder aufgegeben, bevor sie materiell geprüft wurde, sind die an das Koreanische Amt für geistiges Eigentum (KIPO) dafür gezahlten Prüfungsgebühren erstattungsfähig. Eine zum 18. Mai 2015 in Kraft getretene Änderung des koreanischen Patentgesetzes (Patentgesetz) gewährt Anmeldern mehr Zeit zur Beantragung der Rückerstattung gegenüber der 1-Monatsfrist ab Antragstellung unter der alten Fassung des Patentgesetzes.

In der koreanischen Patentpraxis wird eine Patentanmeldung nur auf Antrag nebst Zahlung der Prüfungsgebühren (was je nach der Zahl der zu prüfenden Ansprüche ein erheblicher Betrag sein kann) hin materiell geprüft. Vor der Änderung des Patentgesetzes hatte ein Anmelder nur begrenzt Zeit, die Rückerstattung gezahlter Prüfungsgebühren zu beantragen, da eine Rückerstattung der Amtsgebühren (Anmeldungsgebühren, Prüfungsgebühren und Prioritätsantragsgebühren) nur möglich war, wenn die Patentanmeldung binnen eines Monats ab dem Anmeldetag zurückgenommen oder aufgegeben wurde (außer bei Teilanmeldungen, umgewandelten Anmeldungen und Patentanmeldungen, für die ein Antrag auf beschleunigte Prüfung gestellt wurde. Somit konnten nach Ablauf eines Monats ab dem Anmeldetag Prüfungsgebühren nicht mehr erstattet werden, selbst wenn die materielle Prüfung noch nicht begonnen hatte.

Das geänderte Patentgesetz erweitert den Zeitrahmen für den Antrag auf Rückerstattung von Prüfungsgebühren über die Einmonatsfrist ab dem Anmeldetag der Patentanmeldung hinaus bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Prüfer die Prüfung der Anmeldung vornimmt. Konkret kann ein Anmelder Antrag auf Rückerstattung der Prüfungsgebühren stellen, nachdem er die Patentanmeldung offiziell zurückgenommen oder aufgegeben hat und bevor eines der folgenden Ereignisse eingetreten ist: (a) Erteilung einer Aufforderung durch KIPO zur Beratung über Doppelpatentierungsfragen, (b) Erhalt eines Stand der Technik Rechercheergebnisses von KIPO durch KIPO-designierte Rechercheagentur, (c) Ausstellung eines Prüfungsbescheids oder (d) Ausstellung einer Erteilungsbewilligung. Formell ist folgendes einzureichen: (a) Eine Rücknahme- oder Aufgabeerklärung vor Ausstellung der Ergebnisse der materiellen Prüfung (einschließlich Erteilung eines ersten Amtsbescheids, z.B. Prüfungsbescheid oder Erteilungsbewilligung, oder Erhalt eines Stand der Technik Rechercheergebnisses von KIPO durch KIPO-designierte Rechercheagentur) und (b) Einreichung eines Antrags auf Rückerstattung der Prüfungsgebühren nach Erhalt eines schriftlichen Bescheids von KIPO, dass der Anmelder berechtigt ist, die Rückerstattung der Prüfungsgebühren zu beantragen.

Das geänderte Patentgesetz verschafft Anmeldern mehr Zeit und Flexibilität bei strategischen Entscheidungen über die freiwillige Rücknahme oder Aufgabe von Patentanmeldungen im Zuge von Änderungen ihres Geschäfts oder ihrer IP-Strategien.
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