KIM&CHANG
IP-Newsletter | Frühjahr 2015
MARKEN, DESIGNS, URHEBERRECHT UND LAUTERKEITSRECHT
Ein weiterer Sieg für Hermès in Korea
Ann Nam-Yeon KWON, Alexandra BÉLEC, Seung-Hee LEE
Am 29. Januar 2015 erließ das Zentrale Landgericht Seoul eine einstweilige Verfügung gegen das koreanische Unternehmen Suwa United Corporation (Suwa United) aufgrund Verletzung der neuen Auffangregelung des Gesetzes zur Verhinderung unlauteren Wettbewerbs (KUWG). Suwa United ist es nun verboten, Polyestertaschen herzustellen und zu vertreiben, auf denen die ikonischen Hermèstaschen Birkin und Kelly abgedruckt sind.
(Hermès-Taschen)
vs.
(auf Suwa United-Taschen gedruckte Bilder)
Das Landgericht befand, dass Suwa Uniteds Handlungen eine ungenehmigte Verletzung des Verwertungsrechts von Hermès für seine berühmten Taschendesigns darstelle (die Hermès unter erheblichem tatsächlichen und finanziellen Aufwand herstellte), um davon geschäftlich zu profitieren, wodurch die Auffangvorschrift des KUWG verletzt werde.

Das Landgericht erkannte konkret an, dass die Formen der Taschen Birkin und Kelly von Hermès aufgrund dessen erheblichen tatsächlichen und finanziellen Aufwands (einschließlich umfangreicher Werbung und fortgesetzter und langfristiger monopolistischer Benutzung der Designs) einen so ikonischen Status erlangt hätten, dass sie nun als Herkunftsangaben für Hermès angesehen würden.

Als irrelevant sah das Landgericht an, dass Suwa Uniteds Produkte aus anderen Materialien, als die Taschen von Hermès (Polyester statt Leder) hergestellt und zu erheblich unterschiedlichen Preisen verkauft wurden. Denn die Handlung des ungenehmigten Nachahmens der Formen der Taschen Birkin und Kelly von Hermès verstoße gegen lautere Handelspraxis und sei von Suwa United klar vorgenommen worden, um die Reputation auszunutzen, die Hermès für seine Taschen erlangt hatte, und dadurch den Absatz der Produkte von Suwa United zu steigern. Das Landgericht stellte auch fest, das Suwa United ohne das Kopieren der Formen der berühmten Luxustaschen keinen so hohen Umsatz hätte erzielen können (Suwa Uniteds Taschen waren einige Zeit lang sehr beliebt in Korea). Das Landgericht kam daher zu dem Schluss, dass ein Verletzer und sein Opfer weder in direktem Wettbewerb stehen, noch die verletzenden Produkte ein direkter Ersatz der originären Produkte sein müssten, um eine unlautere Wettbewerbshandlung oder eine unrechtmäßige Handlung nach Zivilgesetzbuch anzunehmen.

Das Landgericht sprach Hermès und Hermès Korea auch einen Schadensersatz in Höhe von KRW 100.000.000 (etwa EUR 85.000) zu.

Derzeit ist in dem Fall die Berufung vor dem Oberlandesgericht anhängig.
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