KIM&CHANG
IP-Newsletter | Frühjahr 2015
PATENTE
KIPO führt neue Patentprüfungsprogramme ein
Young Hwan YANG, Jee Yeon HAN, Tommy KIM
Das koreanische Amt für geistiges Eigentum (KIPO) führte unlängst eine Reihe von Patentprüfungsprogrammen ein, darunter vorläufige Prüfungen, Prüfungen vorgeschlagener Änderungen und gebündelte Prüfungen. Die Programme sind Teil seiner neuen Patentprüfungsdienstleistungen mit dem Titel „Patentprüfung 3.0.“ KIPO möchte damit sein Zusammenspiel mit der Öffentlichkeit verbessern und akkurate Prüfungsdienstleistungen anbieten, um den Anforderungen der Anmelder gerecht zu werden. Nachfolgend stellen wir die Programme der vorläufigen Prüfung und der Prüfung vorgeschlagener Änderungen kurz vor (vgl. zu gebündelten Prüfungen „Gebündelte Prüfung verschiedener IP-Anmeldungen für ein Produkt“ in unserem IP-Newsletter Frühjahr 2014).

1. Programm der vorläufigen Prüfung

Unter dem Programm der vorläufigen Prüfung erhalten Anmelder Gelegenheit, die Anmeldung vor Beginn der Prüfung im Rahmen eines Interviews mit dem Prüfer zu diskutieren. Ziel ist es, genauere Prüfungen zu erreichen und die Dauer von der Anmeldung bis zur Eintragung zu verkürzen. Die Antragsberechtigung setzt voraus, dass die Anmeldung ein hohes Maß an technischer Schwierigkeit (gemäß Definition der Internationalen Patentklassifizierung und der entsprechenden Auflistung auf KIPOs Internetseite) aufweist und dass der Anmelder zuvor beschleunigte Prüfung beantragt hat.

Die Antragsfrist beträgt 14 Tage ab Erhalt der Bewilligung des Antrags auf beschleunigte Prüfung. In dem Antrag hat der Anmelder 3 bevorzugte Termine für das persönliche Interview (die innerhalb von 3 bis 6 Wochen nach Stellung des Antrags auf vorläufige Prüfung liegen) anzugeben. Vor dem Interview kann der Anmelder auch eine vorläufige Änderung beim Prüfer einreichen.

Durch dieses Programm erhalten Anmelder die Möglichkeit, dem Prüfer zu helfen, schwierige oder komplexe Erfindungen besser zu verstehen, wodurch hoffentlich bessere und schnellere Prüfungsergebnisse erzielt werden.

2. Programm zur Prüfung vorgeschlagener Änderungen

Unter dem Programm zur Prüfung vorgeschlagener Änderungen erhält der Anmelder die Möglichkeit, einen Änderungsvorschlag mittels eines Prüferinterviews zu besprechen, bevor er eine Erwiderung auf einen Prüfungsbescheid einreicht.

Der Antrag auf das Interview ist, zusammen mit dem Änderungsvorschlag, mindestens einen Monat vor Ablauf der Erwiderungsfrist zu stellen. Durch dieses Verfahren Änderungen von Anmeldungen auf dem Weg zur Bewilligung verbessert und eine bedachtere und produktivere Prüfung erreicht werden.

Ähnlich wie bei der vorläufigen Prüfung hat der Anmelder 3 bevorzugte Termine für das persönliche Interview (die innerhalb von 2 bis 3 Wochen nach Stellung des Antrags auf das Interview liegen) anzugeben.

Dieses Programm kann für wichtige Anmeldungen hilfreich sein, bei denen der Anmelder den offiziellen Standpunkt des Prüfers zu einem Änderungsvorschlag erfahren möchte, bevor er eine Erwiderung auf einen Amtsbescheid einreicht. Jedoch werden die Gespräche während der Prüferinterviews aufgezeichnet und mittels der bei KIPO geführten elektronischen Akte der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Daher sollten Anmelder im Hinblick auf Akteninhaltbedenken (Estoppel) vorsichtig sein, was sie bei den Interviews äußern.
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