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MARKEN & GESCHMACKSMUSTER | ||||||||||||
Designverletzung trotz unähnlicher Details anerkannt | ||||||||||||
Sun-Young PARK, Nayoung KIM, Hyeri KIM | ||||||||||||
Das zentrale Landgericht Seoul erkannte in einem Designverletzungsprozess betreffend Schneidebrettgehäusen auf Verletzung (Az. 2013gahap51181 entscheiden am 8. Juli 2014), indem es feststellte, dass geringfügige Unterschiede zwischen dem eingetragenen und dem verletzenden Design nicht gewichtiger seien, als die Ähnlichkeit der Designs und gewährte dem Kläger eine Unterlassungsverfügung und KRW 60 Millionen (etwa EUR 45,000) Schadensersatz. | ||||||||||||
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Naturnic Co., Ltd. ist ein koreanisches Küchenartikelunternehmen, dass das Schneidebrettgehäuse auf der linken Seite der Tabelle oben kreierte, beim koreanischen Amt für geistiges Eigentum als Design eintragen ließ und anschließend im November 2011 mit dem Verkauf begann. Ein Wettbewerber, Olio Co., Ltd., begann im Juli 2012 ein ähnliches Produkt (auf der rechten Seite der Tabelle oben) zu verkaufen. Naturnic reichte dann eine Klage gegen Olio ein, gerichtet auf Unterlassung und Schadensersatz.
Das Gericht stellte zunächst fest, dass selbst alte oder funktionsgetriebene Elemente, wie die rechteckige Form oder das offene Ende zum Einfügen des Schneidebretts bei der Bestimmung der Ähnlichkeit zu berücksichtigen seien, solange sie beim Verbraucher einen ästhetischen Eindruck bewirkten. Dann verglich das Gericht die beiden betreffenden Designs und merkte an, dass sie (a) dieselben Abmessungen und rechteckige Form, sowie (b) ähnliche Öffnungen auf der rechten Seite, (c) ähnliche Fensterpartien auf der Vorderseite mit gerundeten Ecken ( gegen ) und (d) ähnliche Dreier-Sets von Abtropfschlitzen aufwiesen. Andererseits zog das Gericht mehrere Unterschiede zwischen den beiden Gehäusen ab. Obwohl das Gericht zum Beispiel einräumte, dass die unteren Ecken der beiden Fenster unterschiedliche Rundungen aufweisen ( gegen ), reiche dieser Unterschied nicht um unterschiedliche ästhetische Eindrücke zwischen den beiden Gehäusen zu erzeugen. Weiter befand das Gericht, dass, obwohl Olios Design ein zweites Fenster auf der Rückseite aufweise, Verbraucher das Gehäuse erstmals mit mindestens einem Brett gefüllt kauften und sie die beiden Gehäuse somit nicht anhand dieses Merkmals unterscheiden könnten. Das Gericht wies auch Olios Gültigkeitsangriff gegen Naturnics eingetragenes Design im Hinblick auf ein älteres Schneidebrettgehäusedesign zurück, welches laut dem Gericht aufgrund der Unterschiede in den wesentlichen Elementen (z.B. Fehlen einer Fensterpartie auf der Gehäusevorderseite, die Form der Standfläche, etc.) recht unterschiedlich sei. Das Gerichtsurteil erweitert den potentiellen Ähnlichkeitsumfang zwischen zwei Designs indem es sich auf die ästhetischen Gesamteindrücke des eingetragenen und des beschuldigten Designs konzentriert. Dies sollte einen verstärkten Schutz für Designinhaber gegen Nachahmerprodukte ermöglichen, die mit kleineren versehen sind und gleichwohl klar das Design des Originalprodukts ausnutzen. |
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