KIM&CHANG
IP-Newsletter | Winter 2014/15
PATENTE
Amtsgebühren bzgl. erleichterten Zugriff auf Original der Beschreibung in Fremdsprache angekündigt
Joon-Hwan KIM, Linda A. PARK, Ah-Young KI
Im Juni dieses Jahres hatte die Staatspräsidentin Park Änderungen des koreanischen Patentgesetzes zur besseren Harmonisierung des koreanischen Patentverfahrens mit anderen Mitgliedsstaaten des Patentvertrages abgezeichnet. Die meisten Änderungen werden am 1. Januar 2015 in Kraft treten (Details zu den Änderungen finden Sie in unserem Sommer/Herbst 2014 Newsletter hier). Obwohl die damit zusammenhängenden Gebührenänderungen noch nicht fertiggestellt sind, seien Anmelder auf einige relevante zu erwartende Gebührenänderungen hingewiesen.

Amtsgebühren für fremdsprachige Patentanmeldungen

Unter dem geänderten koreanischen Patentgesetz (Art. 42-3) wird das koreanische Amt für geistiges Eigentum (KIPO) beginnen, Anmeldungen in anderen Sprachen als Koreanisch zu akzeptieren. Allerdings ist gegenwärtig Englisch neben Koreanisch die einzige akzeptierte Sprache. Einhergehend mit dieser neuen Änderung wurde eine Amtsgebühr für fremdsprachige Anmeldungen angekündigt. Für elektronisch eingereichte Anmeldungen beträgt sie KRW 73,000 (etwa EUR 55) und für in Papierform eingereichte Anmeldungen etwa KRW 93,000 (etwa EUR 70). Als Rechtfertigung für diese zusätzliche Gebühr gilt die zu erwartende höhere Arbeitsbelastung, etwa hinsichtlich Veröffentlichung oder Handhabung der koreanischen Übersetzung.

Amtsgebühr für Korrektur koreanischer Übersetzungen

Nach der Änderung des koreanischen Patentgesetzes (Art. 42-3(6) und 201(6)) wird die angemessene Basis für die Änderung der Beschreibung einer koreanischen Anmeldung nunmehr die „ursprüngliche“ fremdsprachige Beschreibung sein, nicht mehr die koreanische Übersetzung. Dies wird als wesentliche Verbesserung insbesondere für ausländische Anmelder angesehen, die nunmehr Tippfehler oder Übersetzungefehler, die bei der Übersetzung (einer PCT-Anmeldung oder ursprünglichen ausländischen Anmeldung) entstanden, korrigieren dürfen und dadurch besser den vollen Umfang ihrer Patentrechte schützen können.

Anträge auf Korrektur koreanischer Übersetzungsfehler unter der Änderung werden auch eine Amtsgebühr verursachen. Die angekündigte Amtsgebühr für elektronisch eingereichte Anträge auf Korrektur von Übersetzungsfehlern beträgt KRW 71,000 (etwa EUR 53) sowie eine weitere Gebühr von KRW 22,000 pro Anspruch (etwa EUR 16,50). Bei Anträgen in Papierform betragen diese Gebühren KRW 91,000 (etwa EUR 68) und KRW 22,000 (etwa EUR 16,50). Die Kosten der Korrektur von Übersetzungsfehlern betragen etwa 50% der aktuellen Amtsgebühr für einen Prüfungsantrag. Die Gebühren wurden angekündigt, da der Prüfer anhand eines Vergleichs mit dem ürsprünglich eingereichten Dokument in ausländischer Sprache bestimmen muss, ob die Korrektur berechtigt ist.

Amtsgebühr für Verlängerung der Frist zur Einreichung koreanischer Übersetzungen

Art. 201 (1) des geänderten Patentgesetzes sieht nun eine zusätzliche einmonatige Verlängerung über die 31-Monatsfrist ab dem Prioritätsdatum zur Einreichung der Übersetzung einer PCT-Anmeldung vor. Ein Anmelder wird somit nun bis zu 31 Monate ab dem Prioritätsdatum Zeit haben, die koreanische Übersetzung einer PCT internationalen Anmeldung einzureichen, die in die nationale Phase eintritt. Anzumerken ist, dass der Eintritt in die nationale Phase jedoch nach wie vor binnen 31 Monaten erfolgen muss. Eine Amtsgebühr von KRW 20,000 (etwa EUR 15) für den Antrag auf Verlängerung der Frist zur Einreichung der koreanischen Übersetzung einer PCT-Anmeldung, die in die nationale Phase eintritt, wurde angekündigt.

Anmerkung

Die jüngsten Änderungen sind ein Schritt in Richtung Harmonisierung des koreanischen Patentrechts mit den Mitgliedsstaaten des Patentrechtsvertrags. Im Allgemeinen sind die angekündigten Amtsgebühren vergleichsweise gering und die Änderungen werden es Anmeldern, insbesondere ausländischen Anmeldern, ermöglichen, die Rechte der ursprünglich eingereichten Anmeldung voll zu erfassen. Es wird daher erwartet, dass die neuen Änderungen des koreanischen Patentgesetzes von ausländischen Anmeldern begrüßt werden.
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