KIM&CHANG
IP-Newsletter | Winter 2014/15
PATENTE
Endgültiger Entwurf der Arzneimittelgesetzgebung für koreanisches Linkagesystem zwischen Patent und administrativer Genehmigung bei Nationalversammlung eingereicht
Mee-Sung SHIM, Inchan Andrew KWON, Garam BAEK
Als Teil des Korea-US Freihandelsabkommens (KORUS FTA) wurde ein Linkagesystem zwischen Patent und administrativer Genehmigung in Korea eingeführt, das in zwei Stufen umgesetzt wird. Die erste Stufe vom 15. März 2012 ermöglichte es Originalherstellern Patente für Ihre Produkte zu listen und forderte von Generikaherstellern, Originalhersteller von ihrem Antrag auf Erteilung einer Generikaerlaubnis in Kenntnis zu setzen, sofern ein gelistetes Patent betroffen ist. Die zweite Phase, die am 15. März 2015 in Kraft treten wird, enthält einen Aussetzungsmechanismus, wonach Originalhersteller unter bestimmten Voraussetzungen eine zeitweise Suspendierung des Verkaufs eines bestimmten Generikums beantragen können. Außerdem werden Generikaunternehmen Exklusivrechte für eine bestimmte Zeit erlangen können, die den Verkauf des gleichen Generikums durch andere Unternehmen unterbindet. Eine der Voraussetzungen für den Erhalt von Exklusivrechten ist eine erfolgreiche Klage des Generikaunternehmens gegen den Patentinhaber (entweder in Form eines Schutzumfangsbestätigungsverfahrens, oder eines Nichtigkeitsverfahrens). Daher ist damit zu rechnen, dass einige Generikaunternehmen Klagen gegen den Patentinhaber erheben werden, bevor sie ihre Generikagenehmigung beantragen werden.

Am 21. März 2014 gab das Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheitsministerium (MFDS) einen ersten Entwurf der Arzneimittelgesetzgebung bekannt, den zweiten Entwurf am 25. Juli 2014 und den endgültigen Entwurf dann am 22. Oktober 2014 zur vollen Umsetzung des Linkagesystems. Der Gesetzesentwurf enthält überarbeitete Regelungen des aktuellen Patentlistungs- und Generikamitteilungssystems und neue Regelungen zu o.g. Aussetzungsmechanismus und Generikaexklusivität. Die wesentlichen Details sind unten zusammengefasst. Ferner wird ein Vergleich zu dem us-amerikanischen Hatch-Waxman Act gezogen.

Patentlistung

Patentlistungsvoraussetzungen

Antragsteller
Der Inhaber der Vermarktungserlaubnis hat die Patentlistungserlaubnis zu beantragen; falls er nicht selbst Patentinhaber ist, ist dessen Zustimmung erforderlich.
Wann
Binnen 30 Tagen ab dem Tag der Produktgenehmigung oder Patenteintragung (je nach dem, was später ist)
Zulässige Anspruchsarten
Auf eine Substanz, Formel, Zusammensetzung oder medizinische Verwendung gerichtete Patente.
Voraussetzungen
Ansprüche, die für das genehmigte Produkt und die Patentanmeldung „direkt relevant“ sind und vor der „behördlichen Genehmigung“ angemeldet wurden.
Änderungen
Ein Patentlistungsantrag kann nach Einreichung geändert werden. Folgende Änderungen müssen jedoch binnen 30 Tagen ab Produktgenehmigung/ Patentregistrierung eingereicht werden.
Geänderter Arzneimittelname
Geänderte Patentnummer
Neue Patentansprüche
Vergleich mit dem US-Linkagesystem
Koreanisches Linkagesystemm US Hatch-Watchman System
MFDS prüft Inhalt der Patentlistungsanträge und wählt nur Patente zur Listung in der Grünen Liste, die für das genehmigte Produkt relevant sind. Die amerikanische Lebens- und Arzneimittelbehörde („FDA“) listet Patente schlicht in dem Orangen Buch wie beantragt und hat eine rein verwaltende Rolle
MFDS fordert eine detailliertere Erläuterung des Verhältnisses zwischen den Patentansprüchen und dem genehmigten Produkt für die Patentlistung Kein solches Erfordernis, außer für Verfahrenspatente
MFDS hat das Recht, die gelistete Patentinformation zu ändern oder zu löschen, wenn die Voraussetzungen für die Listung nicht erfüllt werden FDA führt keine materielle Prüfung durch und hat keine solchen Befugnisse, wie das MFDS
MFDS veröffentlicht einen Patentlistungsantragsprüfungsbericht einschließlich einer Tabelle mit den „Patentansprüchen, für die die Listung beantragt wurde“ und deren „direkte Relevanzgrundlage“ für das genehmigte Produkt, worin die Ansprüche editiert werden, um lediglich Informationen wiederzugeben, die für das genehmigte Produkt wie veröffentlicht relevant sind (i.d.R. genehmigte Inhaltsstoffe & Befund) Keine solche Praxis.
Deckt biologische Produkte und chemische Produkte ab Deckt nur chemische Produkte ab, biologische Produkte sind in separatem System geregelt
* MFDS vertritt den Standpunkt, dass die „direkte Relevanzgrundlagen“-Spalte in erster Linie Generikaunternehmen die relevante Patentinformation für ein gelistetes Produkt widergeben soll, jedoch keinen Einfluss auf den Aussetzungsmechansimus habe, der auf die potentielle Verletzung der tatsächlichen Patentansprüche basiert (nicht auf den von der MFDS für die „direkte Relevanzgrundlage“ editierten Ansprüchen). Dieser Standpunkt deckt sich mit der endgültigen Version des Gesetzesentwurfs.
Änderung oder Löschung gelisteter Patentinformationen

Eine Änderung oder Löschung der in der Grünen Liste gelisteten Patentinformationen kann jederzeit beantragt werden. Ausgenommen hiervon sind allerdings Änderungen des Auslaufdatums des Patents (etwa aufgrund Patentlaufzeitverlängerung), denn sie müssen binnen 30 Tagen ab der Änderung eingereicht werden (Fristverlängerung um weitere 30 Tage möglich).

Nachdem ein Antrag auf Änderung oder Löschung gelisteter Informationen eingereicht ist, hat die MFDS Dritten mit Interesse (etwa dem Patentinhaber und dem Generikagenehmigungsntragsteller) Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, bevor sie über den Antrag entscheidet.

Generikamitteilung
Wer muss sie schicken
Jeder, der basierend auf den Sicherheits- und Wirksamkeitsdaten einer gelisteten Arznei eine Produktgenehmigung (Generika oder schrittweise modifizierte Arzneien) beantragt
Wem
Patentinhaber und Inhaber der Vermarktungserlaubnis
Wann
Keine explizite Frist (jedoch impliziert, vor Erteilung der Generikagenehmigung)
Was
Generikaantragsstellungsdatum
Stellungnahme, dass Antrag auf Genehmigung gestellt werde, um Produkt vor Ablauf des Patents zu verkaufen
Warum das Patent nichtig oder nicht verletzt sei
Sanktion
Ohne Generikamitteilung durch das Generikaunternehmen kann ein Generikum nicht genehmigt werden.
Wird die Generikamitteilung mehr als 20 Tage nach Einreichung des Antrags auf Produktgenehmigung geschickt, wird das tatsächliche Mitteilungsdatum hinsichtlich der ersten generischen Exklusivität als Generikaantragsstellungsdatum behandelt.
Veröffentlichte Informationen
Generikaantragsstellungsdatum, API, Formel und bestimmte andere Informationen werden auf der MFDS Webseite veröffentlicht (jedoch NICHT Generikaunternehmen oder Produktname)
Ausnahme
Wenn eine Anmeldung zusammen mit der Versicherung eingereicht wird, dass der Generikaverkauf erst nach Ablauf des gelisteten Patents beginnen wird, oder wenn die Zustimmung des Patentinhabers und Inhabers der Vermarktungserlaubnis vorliegt, ist keine Mitteilung erforderlich.
Generikaaussetzungsmechanismus

Antrag auf Generikaaussetzung
Antragsberechtigter
Patentinhaber
Frist
Binnen 45 Tagen Erhalt der Generikamitteilung
Voraussetzungen
Der Patentinhaber muss eine Patentverletzungsklage oder ein Schutzumfangsbestätigungsverfahren gegen das Generikaunternehmen einreichen oder auf ein von dem Generikaunternehmen (bezüglich eines gelisteten Patents) eingereichtes Schutzumfangsbestätigungsverfahren erwidern.
Grenzen
Nur einmal gegenüber demselben Generikum. Reicht das Generikaunternehmen eine Änderung der Angaben ein, die eine Generikamitteilung gegenüber einem gelisteten Patent erfordert, kann jedoch eine weitere Aussetzung beantragt werden.
MFDS-Entscheidung über Generikaaussetzung
Voraussetzungen
Das MFDS hat die Generikaaussetzung zu gewähren, außer:
(i) Der Aussetzungsantrag verpasst die 45-Tagesfrist,
(ii) das Patent ist abgelaufen,
(iii) es wurde keiner der vorausgesetzten Prozesse erhoben/ erwidert,
(iv) das Patent wurde falsch oder sonst rechtswidrig gelistet,
(v) der Antrag richtet sich gegen weniger als alle Generika, die die gleiche (a) Art und Menge aktiver Inhaltsstoffe, (b) Dosierungsform, (c) Benutzung & Dosierung und (d) Befund(e) aufweisen,
(vi) es gibt bereits eine andere Version desselben Generikums, für welches eine Genehmigung erteilt wurde und dessen Verkauf möglich ist,
(vii) es erging eine Entscheidung zu Lasten des Patentinhabers in einem Schutzumfangsbestätigungsverfahren, Patentnichtigkeitsverfahren oder administrativen Verfahren betreffend die fälschliche Listung eines Patents, oder
(viii) Artikel 106-2 (1) des Patentgesetzes greift (also es wird für erforderlich erachtet, eine patentierte Erfindung nichtkommerziell zu benutzen, aufgrund eines nationalen oder extremen Notstands, oder im öffentlichen Interesse)
Aussetzungsdauer
Die Generikaaussetzungsperiode beträgt 12 Monate ab dem Tag des Erhalts der Generikamitteilung.
Aufhebung Die Aufhebung der Aussetzung erfolgt nach einem der folgenden Ereignisse:
Entscheidung, dass keine Verletzung vorliegt (Klage oder Schutzumfangsbestätigungsverfahren)
Entscheidung, dass das Patent oder die Listung nichtig ist
Rücknahme, Vergleich, Schiedsgerichtsverfahren oder Mediation
Rücknahme der Genehmigung der gelisteten Arznei
Ablauf der Patentdauer
Entscheidung, wonach ein Wettbewerbsrechtsverstoß vorliegt
Feststellung, dass die Aussetzung des Verkaufs rechtswidrig ist
Vergleich mit dem Linkagesystem der USA
Koreanisches Linkagesystem US Hatch-Waxman System
Keine automatische Aussetzung
Patentinhaber (oder exklusiver Lizenznehmer) muss bejahend Verkaufsaussetzung beantragen, obwohl MFDS eine Aussetzung gewährt, solange die formellen Voraussetzungen, z.B. Fristen und Klageerhebung, erfüllt sind
Automatische Aussetzung
"Generikaverkäufe" werden ausgesetzt. "Generikagenehmigungen" werden ausgesetzt.
Die Generikaaussetzungsperiode beträgt 12 Monate Die Generikaaussetzungsperiode beträgt 30 Monate
Generikaexklusivität

Voraussetzungen für Generikaexklusivität

Gemäß dem Gesetzesentwurf verleiht das koreanische System dem geeigneten Generikaunternehmen erste Generikaexklusivität zur Vermeidung der Verkäufe durch andere Generikaunternehmen.
Voraussetzungen
Das Generikaunternehmen muss:
(i) den ersten Generikagenehmigungsantrag eingereicht haben,
(ii) ein Nichtigkeitsverfahren oder ein Schutzumfangsbestätigungsverfahren eingereicht haben, bevor es seinen Generikagenehmigungsantrag einreicht und
(iii) demonstrieren, dass das Verfahren unter (ii) oben eine der folgenden Anforderungen erfüllt:
(a) es ist das erste eingereichte Verfahren,
(b) das Verfahren muss binnen 14 Tagen nach einem Verfahren unter (a) oben eingereicht worden sein, oder
(c) eine günstige Entscheidung muss vor einem Verfahren nach (a) oder (b) oben erlangt worden sein.
Dauer der Generikaexklusivität
12 Monate ab dem Genehmigungsdatum. Erweiterbar um bis zu 2 Monate, wenn Versicherungsarzneipreis gelistet werden muss
Umfang der Exklusivität
Ausschluss des Verkaufs von Generika, die die gleiche (i) Art und Menge aktiver Inhaltsstoffe, (ii) Dosierungsform, (iii) Anwendung und Dosierung sowie (iv) Befund aufweisen.
Veröffentlichung
Informationen über das Produkt (aktive Inhaltsstoffe, Formel, Genehmigungsdatum, etc.), für das generische Exklusivität erteilt worden ist, werden auf der Webseite des MFDS veröffentlicht
Vergleich mit dem Linkagesystem der USA
Koreanisches Linkagesystem US Hatch-Waxman System
Generische Exklusivität wird dem ersten Generikaunternehmen erteilt, das ein Verfahren oder eine Klage einreicht, bevor es seinen Generikagenehmigungsantrag einreicht Generikaunternehmen muss kein Verfahren/keine Klage erheben, um Exklusivität zu erlangen
Die erste generische Exklusivität wird für 12 Monate erteilt Die erste generische Exklusivität wird für 180 Tage erteilt
Pflicht, Vergleichsinformationen einzureichen

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass jedwede Vergleiche betreffend generische Exklusivität oder die Herstellung oder den Verkauf eines Produkts, das mit einem Generikum zu tun hat, binnen 15 Tagen nach Vergleichsabschluss dem MFDS und der koreanischen Kommission für lauteren Wettbewerb mitzuteilen sind.
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