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IP-Newsletter | Sommer/Herbst 2014 |
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MARKEN & GESCHMACKSMUSTER |
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Tipps für internationale Designanmeldungen mit Korea als Bestimmungsland |
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Sung-Nam KIM, Inchan Andrew KWON |
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Seit 1. Juli 2014 ist es nun möglich, bei der Einreichung internationaler Designanmeldungen unter dem Haager Abkommen betreffend die internationale Eintragung industrieller Designs (Haager Abkommen) Korea als Bestimmungsland auszuwählen. Nachfolgend dazu einige Tipps. |
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1. Anwendbares Recht |
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Korea ist Mitglied der Genfer Akte 1999 des Haager Abkommens. Daher gilt die Genfer Akte für jede Designierung Koreas. |
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2. Prioritätsanspruch |
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Wird Priorität basierend auf dem Pariser Abkommen beansprucht, müssen binnen drei Monaten ab Veröffentlichung der internationalen Eintragung auf der WIPO-Internetseite beim koreanischen Amt für geistiges Eigentum (KIPO) Prioritätsdokumente eingereicht werden, ansonsten verliert man den Prioritätsanspruch. |
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3. Designierte Produkte |
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Korea folgt generell dem Locarno Klassifikationssystem, jedoch werden nicht alle spezifischen Produkte des Locarno Klassifikationssystems in Korea anerkannt. So können etwa Symbole, Logos und Inneneinrichtungen in Korea nicht als Design geschützt werden. Da KIPO bei der Prüfung der designierten Produkte im Allgemeinen sehr streng ist, sollten diese bei jeder Anmeldung mit einer Designierung für Korea sehr sorgfältig durchgesehen werden. |
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4. Zeichnungen/Fotos |
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Es gibt keine exakten Vorschriften in Korea, wie Zeichnungen zu erstellen sind, bzw. wie viele Zeichnungen einzureichen sind. Jedoch fordert KIPO generell, dass die eingereichten Zeichnungen die beanspruchten Designs klar wiedergeben. Ferner ist es oft sehr streng was die Qualität der Zeichnungen betrifft. So fordern die Prüfer im Laufe der Prüfung häufig zusätzliche Zeichnungen. Daher ist es in der Regel empfehlenswert, Zeichnungen einzureichen, die mindestens eine perspektivische Ansicht und mindestens Ansichten aus sechs Richtungen (mithin von oben, unten, links, rechts, vorne und hinten) enthalten, um sicher zu gehen, dass die Zeichnungen akzeptiert werden. Ferner sollten unter koreanischer Designpraxis etwaige Schattierungslinien entfernt werden, da sie der Prüfer mit solchen verwechseln könnte, die die Form des Designs wiedergeben. |
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5. Anmeldevoraussetzungen |
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Im Vergleich zu einer üblichen international Anmeldung setzt Korea weitere Angaben bei der Einreichung voraus. Zum Beispiel muss eine Anmeldung, die Korea designiert, die Identität des Schöpfers sowie eine kurze Beschreibung der charakteristischen Merkmale des industriellen Designs angeben. |
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6. Verzögerung der Veröffentlichung |
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Für internationale Anmeldungen kann die Verzögerung der Veröffentlichung um 30 Monate ab dem Tag der internationalen Eintragung beantragt werden. Für nationale Anmeldungen kann die Verzögerung der Veröffentlichung um 30 Monate ab dem Tag der Eintragung des Designs beantragt werden, was vorzuziehen sein mag, wenn es auf eine möglichst lange Geheimhaltung ankommt. |
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7. Amtsbescheide |
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Korea hat zwei Arten der Prüfung (materielle und nicht-materielle), je nach den betroffenen Produkten. Produkte, die in die Klassen 2, 5 und 19 fallen, sind Gegenstand einer nicht materiellen Prüfung. In diesen Fällen kann binnen 6 Monaten ab dem Veröffentlichungstag der internationalen Eintragung ein Amtsbescheid ergehen. Für andere Produkte, die der materiellen Prüfung unterliegen, kann ein Amtsbescheid binnen 12 Monaten ergehen. |
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8. Lizenzen |
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Die Eintragung von Lizenzen kann nur über das KIPO erfolgen. In Korea wird eine exklusive Lizenz erst wirksam/durchsetzbar, wenn sie beim KIPO eingetragen wird. |
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