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IP-Newsletter | Sommer/Herbst 2014 |
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MARKEN & GESCHMACKSMUSTER |
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SPA verliert Unterscheidungskraft in koreanischer Kosmetikindustrie |
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Hoe Kee LEE, Cecile Su-Jung KWON, Alexandra BÉLEC |
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Am 4. September 2014 bestätigte der koreanische Oberste Gerichtshof eine Entscheidung des Patentgerichts, dass der Ausdruck SPA für Kosmetika seit 2012 in Korea nicht mehr unterscheidungskräftig sei (Az. des Obersten Gerichtshofs 2014Hu1020). Diese Entscheidung ist bemerkenswert, zumal der koreanische Oberste Gerichtshof 2003 entschieden hatte, dass der Ausdruck SPA 1999 in der koreanischen Kosmetikindustrie unterscheidungskräftig war. |
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Gegenstand des Verfahrens war die Marke HAIR SPA eines großen Kosmetikunternehmens, die für nichtig befunden wurde, obwohl das Unternehmen in Korea zahlreiche Eintragungen für Marken inne hat, die SPA enthalten. Das Patentgericht stellte in seiner Entscheidung fest, dass heutzutage viele Kosmetikunternehmen in dem koreanischen Markt den Ausdruck SPA in beschreibender Weise verwendeten, um die feuchtigkeitsspendende Beschaffenheit Wirkung ihrer Produkte auszudrücken, viele Kosmetikunternehmen SPA-Anlagen betrieben, in denen der Ausdruck SPA im Zusammenhang mit ihren Dienstleistungen verwendet werde und Verbraucher regelmäßig Ausdrücke wie SPA COSMETIC benutzten, um bestimmte Arten feuchtigkeitsspendender Kosmetika zu beschreiben. Daraus resultiere, dass koreanische Verbraucher diesen Ausdruck generell als Beschreibung für bestimmte Arten von Hautpflegeprodukten und Dienstleistungen anerkannten und verstünden. Daher kam das Patentgericht zu dem Schluss, dass der Ausdruck SPA in dem koreanischen Markt zur Beschreibung der Wirkung und der Verwendung bestimmter Kosmetika verwendet werde und somit für solche Produkte keine Unterscheidungskraft habe. |
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