KIM&CHANG
IP-Newsletter | Sommer/Herbst 2014
PATENTE
Gebrauchsmuster mögen einen zweiten Blick erfordern
Yoon Ki KIM, John J. KIM, Tae Hyun KIM
Im Gegensatz zu Patenten erhalten Gebrauchsmuster oft weniger Beachtung, zumal sie lediglich die Form oder Struktur eines Artikels schützen und eine kürzere Schutzdauer aufweisen – 10 Jahre ab dem Anmeldetag (gegenüber 20 Jahren bei Patenten).1 Dennoch mag sich ein zweiter Blick auf Gebrauchsmuster lohnen, insbesondere für Erfindungen mit kurzer Lebensdauer oder solche, die eine vergleichsweise geringere oder stufenweise Erfindungshöhe aufweisen.

Gemäß koreanischem Gebrauchsmustergesetz fehlt es einem Gebrauchsmuster an erfinderischer Tätigkeit, „wenn es von einem einschlägigen Fachmann in Ansehung des Stands der Technik ‚sehr leicht‘ hätte erdacht werden können.“ Im Gegensatz dazu fehlt es gemäß Patentgesetz einem Patent an erfindersicherer Tätigkeit, wenn es von einem einschlägigen Fachmann in Ansehung des Stands der Technik „leicht“ hätte erdacht werden können.

Der koreanische Oberste Gerichtshof konkretisierte, dass ein Gebrauchsmuster gegenüber dem Stand der Technik erfinderisch sein kann, wenn es ein eine Stufe höheres Niveau an Nutzen gegenüber dem Stand der Technik aufweist, wohingegen die erfinderische Tätigkeit eines Patents eine „bemerkenswerte“ Wirkung der beanspruchten Erfindung erfordert (siehe Oberster Gerichtshof, Az. 96Hu1637, entschieden am 8. Juli 1997).2

Ferner zeigt ein Blick auf die Nichtigkeitsquote für Patente und Gebrauchsmuster, dass die Nichtigkeitsquote für Gebrauchsmuster in der Vergangenheit 5-10% niedriger war, als für Patente.

Gebrauchsmuster 2008 2009 2010 2011 2012
Zahl aller Verfahren 179 121 99 121 87
Zahl der Nichtigkeits-entscheidungen 118 82 74 70 48
Nichtigkeitsquote 65,9% 67,8% 74,7% 57,9% 55,2%
Patente 2008 2009 2010 2011 2012
Zahl aller Verfahren 530 472 509 583 621
Zahl der Nichtigkeits-entscheidungen 376 346 347 381 416
Nichtigkeitsquote 70,9% 73,3% 68,2% 65,4% 67%
[Nichtigkeitsquote für Gebrauchsmuster und Patente 2008-2012]3
Obwohl es statistisch nicht ausschlaggebend sein mag, sei anzumerken, dass bis 1. Oktober 2006 keine materielle Prüfung erforderlich war, bevor Gebrauchsmuster eingetragen werden konnten.4 Daher ist anzunehmen, dass ein größerer Anteil der bis 2006 registrierten Gebrauchsmuster von „geringerer“ Qualität waren, als reguläre Patentanmeldungen (auch wenn sie zu prüfen waren, bevor sie in einem Verletzungsverfahren geltend gemacht werden konnten), was (bei sonst gleichen Faktoren) zu einer hören relativen Nichtigkeitsquote für Gebrauchsmuster geführt haben sollte. Die Tatsache, dass die Quote dennoch erheblich geringer war, legt nahe, dass Gebrauchsmuster in der Praxis schwerer zu vernichten sind, als Patente (obwohl diese These freilich mit Vorsicht zu genießen ist, angesichts der geringen Zahl an Verfahren bezüglich Gebrauchsmuster).

Ferner sind die Gebühren des koreanischen Amts für geistiges Eigentum (KIPO) für die Anmeldung, Eintragung und Aufrechterhaltung eines Gebrauchsmusters weniger als halb so hoch, wie die für ein Patent – für die Aufrechterhaltung für 10 Jahre (einschließlich 8 Jahresgebühren und 2 Jahre Prüfung nach Anmeldung) würden die Gebühren etwa EUR 900 betragen, gegenüber EUR 2.100 für ein Patent.5 Zumal manche Technologien in weniger als 10 Jahren überholt sein können, wäre die Aufrechterhaltung eines Patents für eine solche Technologie für 20 Jahre nicht sinnvoll (insbesondere zumal die Aufrechterhaltung in den späteren Jahren der Patentlaufzeit wesentlich teurer ist).

Zusammenfassend moegen Gebrauchsmuster trotz ihrer kürzeren Laufzeit von 10 Jahren6 einen zweiten Blick wert sein für Erfindungen, die (1) voraussichtlich eine kurze Lebensdauer haben werden, oder (2) in Gebiete fallen, in denen die meisten Verbesserungen in Stufen erfolgen und somit Schwierigkeiten haben können, dem Maßstab für erfinderische Tätigkeit von Patenten gerecht zu werden.
1 Kein Gebrauchsmusterschutz für Methoden, Verfahren und Materialerfindungen, einschließlich chemische Produkte/Verfahren oder neue medizinische Verwendungsanspruche.
2 Die von KIPO herausgegebenen koreanischen Prüfungsrichtlinien enthalten keine bestimmten Details, wie der geringere „sehr leicht“-Maßstab auf Gebrauchsmuster anzuwenden ist, gegenüber dem Kriterium „leicht“ bei Patenten. Daher kann es in der Praxis manchmal nicht leicht sein, den Prüfer zu überzeugen, den passenden Maßstab für erfinderische Tätigkeit anzuwenden.
3 Die zugrundeliegenden Daten für diese Nichtigkeitsquoten wurden von den Internetseiten von KIPO entnommen, http://www.kipo.go.kr/kpo/.
4 Vor dem 1. Oktober 2006 wurden Gebrauchsmuster typischerweise binnen 4-6 Monaten nach ihrer Anmeldung registriert, nach lediglich einer sehr grundsätzlichen Prüfung von Formalitäten durch KIPO. Allerdings musste ein eingetragenes Gebrauchsmuster materiell geprueft werden, bevor sich ein Inhaber in einem Verletzungsverfahren darauf berufen konnte. Seit dem 1. Oktober 2006 werden alle gesetzlichen Patentierungsvoraussetzungen (z.B. Neuheit, erfinderischer Schritt, etc.) wie bei Patenten vor Eintragung geprüft.
5 In einem hypothetischen Vergleich zwischen einem koreanischen Gebrauchsmuster und einem koreanischen Patent, das nur eine Prioritaet geltend macht und 10 Ansprüche enthält (exklusive der Kosten für etwaige Amtsbescheide während des Prüfungsverfahrns), betrügen die gesamten in den zehn Jahren nach dem Anmeldedatum anfallenden Amtsgebühren für KIPO (Anmeldegebühren, Prüfungsantragsgebühren, Eintragungsgebühren und Jahresgebühren) (einschließlich 8 Jahresgebühren und 2 Jahre Prüfung nach Anmeldung) etwa EUR 877 für ein Gebrauchsmuster gegenueber etwa EUR 2.064 für ein Patent (basierend auf dem Wechselkurs vom 31. Juli 2014 von EUR 1 / KRW 1.367,03 und den Stand Juli 2014 gelisteten Amtsgebuehren).
6 Ein Teil der kürzeren Laufzeit kann durch Stellung des Prüfungsantrags zeitgleich mit der Anmeldung wettgemacht werden (anstatt die gesamte 3-Jahresfrist der verzögerten Prüfungsdauer, wie sie für Gebrauchsmuster verfügbar ist, abzuwarten).
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