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PATENTE |
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Änderungen des koreanischen Patentgesetzes zur Umsetzung des Patentrechtsvertrags |
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Am 29. April 2014 passierte ein Änderungsvorschlag zu dem koreanischen Patentgesetz die Nationalversammlung. Dessen Ziel ist die Umsetzung des Patentrechtsvertrags, der die Patentverfahren in seinen Mitgliedsstaaten harmonisieren soll. Der Änderungsvorschlag wurde am 11. Juni 2014 von der Präsidentin abgezeichnet. Zu den Änderungen gehören einige wesentliche Änderungen des koreanischen Patentverfahrens, wie eine Lockerung der Voraussetzungen für den Erhalt eines Anmeldedatums einer Patentanmeldung. Die meisten Änderungen werden am 1. Januar 2015 in Kraft treten. weiter |
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Gebrauchsmuster mögen einen zweiten Blick erfordern |
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Im Gegensatz zu Patenten erhalten Gebrauchsmuster oft weniger Beachtung, zumal sie lediglich die Form oder Struktur eines Artikels schützen und eine kürzere Schutzdauer aufweisen – 10 Jahre ab dem Anmeldetag (gegenüber 20 Jahren bei Patenten). Dennoch mag sich ein zweiter Blick auf Gebrauchsmuster lohnen, insbesondere für Erfindungen mit kurzer Lebensdauer oder solche, die eine vergleichsweise geringere oder stufenweise Erfindungshöhe aufweisen. weiter |
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Über Remsima™ und Herzuma™ hinaus: Biosimilar Regelwerk in Korea |
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Der Wert des Weltmarkts für Biosimilars in 2018 wird auf annähernd 2 Milliarden USD geschätzt. Für den Asien-Pazifik-Markt, der 29% des Weltmarkts ausmacht, wird das schnellste Wachstum erwartet. 2009 führte Korea einen rechtlichen Rahmen und einen regulatorischen Weg für die Genehmigung von Biosimilars ein, der in erster Linie von dem europäischen Modell abstammt. Seit dessen Einführung wurden zwei Produkte,—Remsima™ (infliximab) in 2012 und Herzuma™ (trastuzumab) in 2014, die beide von Celltrion entwickelt worden waren, genehmigt. weiter |
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Koreanisches Gericht entscheidet erstmals, dass „schlank beschriftetes“ Generikum ein Patent für einen nicht in der Packungsbeilage angegebenen Befund verletze
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Wird eine Arznei für mehrere Befunde genehmigt, von denen nur manche durch ein Patent abgedeckt sind, kann sich die Frage stellen, ob der Generikahersteller ein Patent verletzt, wenn er ein Generikum für alle Befunde herstellt oder verkauft. Produziert oder verkauft ein Generikahersteller ein Generikum für einen Befund, der nicht durch ein Patent gedeckt ist, verletzt er im Allgemeinen kein Patent. Laut der Entscheidung Warner-Lambert Company LLC, et al. gegen Samjin Pharmaceutical verletzt der Generikahersteller allerdings das Klagepatent, auch wenn seine Packungsbeilage den von dem Patent abgedeckten Befund nicht erwähnt. Dies ist die erste koreanische Gerichtsentscheidung zu der Frage, ob ein Generikum mit schlanker Beschriftung ein Patent für einen nicht angegebenen Befund verletzt. weiter |
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Koreanischer Oberster Gerichtshof fordert Berücksichtigung der Beschreibung bei Definition der technischen Bedeutung für Anspruchskonstruktion |
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Unlängst klärte der koreanische Oberste Gerichtshof seine Auffassung betreffend Anspruchskonstruktion zur Bestimmung der technischen Bedeutung einer beanspruchten Erfindung. Zuvor waren die Entscheidungen des koreanischen Obersten Gerichtshofs in zwei Lager geteilt: (a) In Fällen, in denen der Anspruchsumfang aus der Formulierung des Anspruchs offensichtlich war, hatte das Gericht befunden, dass der Anspruch basierend auf der Anspruchsformulierung selbst zu bestimmen sei und nicht restriktiv basierend auf der Beschreibung ausgelegt werden könne; zugleich (b) hatte das Gericht befunden, dass, der Anspruch zusätzlich zu der eigentlichen Bedeutung der Anspruchsformulierung objektiv und vernünftig auch in Ansehung der ausführlichen Beschreibung bzw. der Zeichnungen zu konstruieren sei, da die technische Bedeutung einer beanspruchten Erfindung nicht klar verstanden werden könne ohne die Beschreibung in Betracht zu ziehen. weiter |
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MARKEN & GESCHMACKSMUSTER |
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SPA verliert Unterscheidungskraft in koreanischer Kosmetikindustrie |
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Am 4. September 2014 bestätigte der koreanische Oberste Gerichtshof eine Entscheidung des Patentgerichts, dass der Ausdruck SPA für Kosmetika seit 2012 in Korea nicht mehr unterscheidungskräftig sei. Diese Entscheidung ist bemerkenswert, zumal der koreanische Oberste Gerichtshof 2003 entschieden hatte, dass der Ausdruck SPA 1999 in der koreanischen Kosmetikindustrie unterscheidungskräftig war. weiter |
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Änderung des koreanischen Markengesetzes |
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Am 11. Juni 2014 wurden Änderungen des koreanischen Markengesetzes bekannt gegeben, die unmittelbar in Kraft getreten sind und auf Marken mit Anmeldetag ab dem 11. Juni 2014 anwendbar sind. weiter |
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Korea tritt Haager Abkommen bei und ändert Designgesetz |
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Infolge Koreas Beitritt zu der Genfer Akte des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle gelten seit 1. Juli 2014 in Korea die Verfahren des Haager Abkommens und einige Änderungen des koreanischen Designgesetzes. Designanmelder profitieren von diesen Änderungen durch einen erweiterten Schutz und ein praktischeres und einfacheres Anmeldeverfahren in Korea. weiter |
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Tipps für internationale Designanmeldungen mit Korea als Bestimmungsland |
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Seit 1. Juli 2014 ist es nun möglich, bei der Einreichung internationaler Designanmeldungen unter dem Haager Abkommen betreffend die internationale Eintragung industrieller Designs Korea als Bestimmungsland auszuwählen. Nachfolgend dazu einige Tipps. weiter |
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